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Schreibt jemand beim Verfassen seiner Dissertation in großen Teilen mitunter wörtlich aus anderen Arbeiten ab, ohne diese Stellen sichtbar als Zitat zu markieren und ohne die Quelle seiner Ausführungen in einer Fußnote oder im Quellen- und Literaturverzeichnis zu belegen, kann ihm der akademische Titel nachträglich wegen Täuschung aberkannt werden. Dies geht aus einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin hervor.
Im zugrunde liegenden Streitfall studierte die Klägerin an einer
Erst- und Zweitgutachter der Arbeit stellten fest, dass es sich bei der
Zwei Jahre später wies ein Professor der
Nachdem sich zeigte, dass nur 95 von insgesamt 294 Seiten der
Die Klägerin war der Auffassung, dass Überstimmungen durch die Benutzung derselben Quellen teilweise unvermeidlich gewesen seien. Sie räumte jedoch ein, dass sie es versäumt habe, die Diplomarbeit wie vorgeschrieben zu zitieren.
Nachdem auch der Zweitgutachter der Auffassung war, dass es sich um einen gravierenden Fall von Plagiat handele, teilte der Promotionsausschuss des Fachbereichs Wirtschaftswissenschaft der Klägerin mit, dass ihr der
Das Verwaltungsgericht Berlin wies die daraufhin von der Klägerin erhobene Anfechtungsklage als unbegründet ab. Der Bescheid der beklagten
Gestützt auf § 34 Abs. 7 Nr. 1 des Gesetzes über die Hochschulen im Land Berlin, wonach ein von einer staatlichen
Es sei offenkundig, dass die verwendete Diplomarbeit bei der Klägerin nicht nur als „Anregung“ diente, sondern dass Teile, die eigentlich eigenständig hätten verfasst werden müssen, im Hinblick auf Themenwahl, Gliederung, Struktur und vieler Einzeldarstellungen mit der Diplomarbeit übereinstimmen und teilweise wörtlich übernommen worden seien. Das wissenschaftliche Zitiergebot sei daher nicht nur marginal, sondern in ganz erheblichem Umfang verletzt. Das Ausmaß an Übereinstimmungen der
Nach Auffassung des Gerichts sei der Erwerb des Doktorgrades nur aufgrund der
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 22.02.2011
Quelle: ra-online, Verwaltungsgericht Berlin (vt/ac)
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Dokument-Nr. 11168
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