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Sozialgericht Magdeburg, Beschluss vom 19.04.2009
S 16 AS 907/09 ER -

Abwrackprämie gilt auch für Hartz IV-Empfänger

Abwrackprämie ist zweckgebundene Einnahme, die nicht zur Bestreitung des Lebensunterhalts dient

Auch Hartz IV-Empfänger haben das Recht die Abwrackprämie in Anspruch zu nehmen. Dies entschied das Sozialgericht Magdeburg.

Bezieher von Leistungen nach dem SGB II dürfen die staatliche Abwrackprämie von 2.500 € in Anspruch nehmen. Die Anrechnung dieser Leistung als einmaliges Einkommen ist – anders als z.B. eine Einkommensteuerrückerstattung – unzulässig. Denn es handelt sich um eine zweckgebundene Einnahme, die nicht zur Bestreitung des Lebensunterhalts dienen soll. Sie darf allein zum Neukauf eines PKW eingesetzt werden.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 25.06.2009
Quelle: ra-online, Pressemitteilung Nr. 06/09 des SG Magdeburg vom 25.06.2009

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