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Der Sturz eines Unternehmers beim Holen der Geschäftspost im Treppenhaus eines als privat und geschäftlich genutzten Gebäudes ist als Arbeitsunfall anzuerkennen. Dies geht aus einer Entscheidung des Sozialgerichts Heilbronn hervor.
Dem Fall liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Der 58jährige Kläger ist Inhaber einer Kfz-Werkstatt. Daneben handelt er noch mit Kfz-Zubehör und leitet ein Taxi-/Mietwagenunternehmen. Als Unternehmer ist er bei der beklagten
Die
Die hiergegen gerichtete Klage (in der der Kläger geltend machte, sein rechtes Bein müsse womöglich versteift werden und es sei fraglich, inwieweit er überhaupt noch in seiner Werkstatt arbeiten könne) hatte Erfolg: Das Sozialgericht Heilbronn hat die
(1) Arbeitsunfälle sind Unfälle von Versicherten infolge einer den Versicherungsschutz [...] begründenden Tätigkeit (versicherte Tätigkeit). Unfälle sind zeitlich begrenzte, von außen auf den Körper einwirkende Ereignisse, die zu einem Gesundheitsschaden oder zum Tod führen. [...]
Die Anerkennung als
So hat die zuständige
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 23.05.2013
Quelle: Sozialgericht Heilbronn/ra-online
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Dokument-Nr. 15890
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