wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Sozialgericht Karlsruhe, Urteil vom 09.08.2012
S 1 U 4760/11 -

Sturz der pflegenden Ehefrau bei Vorbereitungshandlung kein Arbeitsunfall

Verrichtet die Frau zum Unfallzeitpunkt keine Pflegetätigkeit an ihrem Mann liegt kein Arbeitsunfall vor

Stürzt eine Pflegeperson während sie nicht aktiv eine Pflegetätigkeit verrichtet, so handelt es sich hierbei nicht um einen Arbeitsunfall. Dies entschied das Sozialgericht Karlsruhe.

Im zugrunde liegenden Fall war zwischen den Beteiligten umstritten, ob die Klägerin einen Arbeitsunfall erlitten hat. Sie pflegt seit mehreren Jahrzehnten ihren schwer kriegsbeschädigten, pflegebedürftigen Ehemann. Dieser ist in seiner Mobilität stark eingeschränkt. Am Unfalltag war für 8 Uhr ein Liegend-Krankentransport wegen einer stationären Behandlung des Ehemanns vorgesehen. Auf dieser Fahrt wollte die Klägerin ihren Ehemann begleiten. Bereits gegen 6 Uhr wollte sie die für den Krankenhausaufenthalt gerichteten Koffer mit Kleidungsstücken sowie die Gehstützen des Ehemanns vom Obergeschoss der Ehewohnung in das Erdgeschoss transportieren. Dabei stürzte sie die Treppe herunter und zog sich zahlreiche Verletzungen zu. Die beklagte Berufsgenossenschaft lehnte die Anerkennung des Ereignisses als Arbeitsunfall ab, weil die Klägerin zum Unfallzeitpunkt keine den Versicherungsschutz begründende Tätigkeit ausgeübt habe. Insbesondere habe sie zum Unfallzeitpunkt keine aktive Pflegetätigkeit an ihrem Ehemann verrichtet.

Zeitspanne zwischen Vorbereitungshandlung und der Pflegetätigkeit relevant

Die deswegen zum Sozialgericht Karlsruhe erhobene Klage blieb erfolglos: Die Klägerin habe nicht wie eine Beschäftigte unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung gestanden. Ein solcher Schutz sei auch nicht als Pflegeperson gegeben. Zwar sei der Ehemann der Klägerin pflegebedürftig und die Klägerin selbst Pflegeperson im Sinne des Gesetzes, denn sie verrichte nicht gewerbsmäßig in der häuslichen Umgebung regelmäßig Pflegetätigkeiten im Bereich der Körperpflege, der Ernährung, der Mobilität und der hauswirtschaftlichen Versorgung ihres Ehemanns. Tätigkeiten im Bereich Mobilität seien jedoch nur dann versicherte Tätigkeiten mit der Folge eines Versicherungsschutzes der Pflegeperson in der gesetzlichen Unfallversicherung, wenn sie überwiegend dem Pflegebedürftigen zugutekämen. Dabei könnten zwar grundsätzlich auch vorbereitende Handlungen und nachfolgende Tätigkeiten dem Versicherungsschutz unterfallen. Dies sei indes nur dann der Fall, wenn sie der Pflegetätigkeit dienten und ein enger sachlicher, örtlicher und zeitlicher Zusammenhang mit der Pflegetätigkeit bestehe. Diese Voraussetzung sei hier angesichts der zeitlichen Differenz von zwei Stunden zwischen der Vorbereitungshandlung und der beabsichtigten Hilfeleistung bei der Mobilität nicht erfüllt gewesen. Überdies falle die beabsichtigte stationäre ärztliche Behandlung des Ehemanns nicht in den Bereich der Grundpflege. Der zeitliche Zusammenhang zwischen der Vorbereitungshandlung und der beabsichtigten Pflegetätigkeit lasse sich auch nicht dadurch herstellen, dass die Klägerin ohne das Unfallereignis beabsichtigt habe, nach dem Transport der Gegenstände in das Erdgeschoss und bis zum Beginn des Krankentransports weitere Pflegeleistungen an ihrem Ehemann vorzunehmen

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 28.08.2012
Quelle: Sozialgericht Karlsruhe/ra-online

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/SG-Karlsruhe_S-1-U-476011_Sturz-der-pflegenden-Ehefrau-bei-Vorbereitungshandlung-kein-Arbeitsunfall~N14063

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 14063 Dokument-Nr. 14063

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.