wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Sozialgericht Dortmund, Urteil vom 20.12.2013
S 19 AS 1036/12 -

Hartz IV: Jobcenter darf Kostenübernahme für Nachhilfe nicht auf zwei Monate begrenzen

Begrenzung des Anspruchs steht Verwirklichung von Chancen­gerechtig­keit für Kinder von lang­zeit­arbeits­losen Eltern entgegen

Leistungen für Bildung und Teilhabe in Form einer Kostenübernahme von Nachhilfekosten sind nicht auf die Dauer von zwei Monaten begrenzt. Dies entschied das Sozialgericht Dortmund.

Dem Fall liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Die Realschülerin aus Iserlohn lebt mit Ihrer Mutter von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II. Das Jobcenter Märkischer Kreis hatte es abgelehnt, für die Schülerin der 9. Klasse länger als zwei Monate Kosten einer außerschulischen Mathematiknachhilfe zu tragen.

Nachhilfe zum Erreichen des Lernziels geeignet und erforderlich

Das Sozialgericht Dortmund verurteilte das Jobcenter, die Nachhilfekosten von monatlich 78 Euro für ein Schulhalbjahr zu übernehmen. Wie sich aus den vorgelegten fachkundigen Stellungnahmen der Klassenlehrerin und des Mathematiklehrers ergebe, sei die Nachhilfe geeignet und erforderlich, um das Lernziel zu erreichen. Insoweit genüge es, wenn die Lernförderung erforderlich sei, um ausreichende Leistungen beizubehalten.

Begrenzung der außerschulischen Lernförderung auf zwei Monate unzulässig

Eine zeitliche Grenze der Lernförderung ergebe sich aus den gesetzlichen Vorgaben nicht. Insbesondere sei es unzulässig, die Bewilligung von Leistungen der außerschulischen Lernförderung auf zwei Monate zu begrenzen. Maßgeblich sei der konkrete Förderungsbedarf für das jeweilige Kind. Die von der Behörde vorgenommene pauschale Begrenzung des Anspruchs stehe der durch das Bundesverfassungsgericht angemahnten Verwirklichung von Chancengerechtigkeit für Kinder von langzeitarbeitslosen Eltern entgegen.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 17.02.2014
Quelle: Sozialgericht Dortmund/ra-online

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/SG-Dortmund_S-19-AS-103612_Hartz-IV-Jobcenter-darf-Kostenuebernahme-fuer-Nachhilfe-nicht-auf-zwei-Monate-begrenzen~N17695

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 17695 Dokument-Nr. 17695

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.