kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.
Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.
Versucht ein Mieter nach Mietvertragsende erfolglos mit dem Vermieter einen Termin zur Übergabe der Mietsache zu vereinbaren, erlöscht seine Rückgabepflicht dadurch, dass er die Mietsache räumt und die Schlüssel dem Wachdienst übergibt. Der Mieter kann dann die Rückzahlung der Mietkaution verlangen. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Sachsen-Anhalt hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ende Mai 2016 endete das Mietverhältnis über Gewerberäume durch eine ordentliche Kündigung der Mieterin. In der Folgezeit versuchte die Mieterin mehrmals mit der Vermieterin einen Übergabetermin zu vereinbaren. Da dies stets trotz Fristsetzung der Mieterin erfolglos blieb, übergab sie die Schlüssel zur Mietsache dem von der Vermieterin beauftragten
Das Landgericht Magdeburg gab der Klage der Mieterin statt. Der Anspruch auf Kautionsrückzahlung bestehe. Der Mietgegenstand sei der Vermieterin nicht vorenthalten worden, nachdem die Mieterin ausgezogen war und die Schlüssel dem
Das Oberlandesgericht Sachsen-Anhalt bestätigte die Entscheidung des Landgerichts und wies daher die Berufung der Vermieterin zurück. Der Mieterin stehe der Anspruch auf Mietkautionsrückzahlung zu. Zwar habe eine Übergabe der Mietsache nicht vorgelegen. Jedoch sei die Rückgabepflicht der Mieterin erloschen.
Die Rückgabepflicht der Mieterin sei nach Ansicht des Oberlandesgerichts durch die Räumung der Mietsache und die Übergabe der Schlüssel an den
Nach Auffassung des Oberlandesgerichts liege auch kein Vorenthalten der Mietsache vor. Denn die Mieterin habe die Mietsache geräumt und die Vermieterin habe gewusst, wo sich die Schlüssel befanden, diese aber nicht abgeholt.
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 19.12.2019
Quelle: Oberlandesgericht Sachsen-Anhalt, ra-online (vt/rb)
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Oberlandesgericht-Sachsen-Anhalt_1-U-2518-Hs_Vermieter-aeussert-sich-nicht-zum-Uebergabetermin-Erloeschen-der-Rueckgabepflicht-durch-Raeumung-der-Mietsache-und-Uebergabe-der~N28245
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Dokument-Nr. 28245
kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.
Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.