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Das Verwaltungsgericht Schleswig hat in drei Eilverfahren die für Ende April 2009 nach EU-Recht vorgeschriebene Veröffentlichung von geleisteten Agrarsubventionen unter Namensnennung der betroffenen Landwirte bzw. Firmen im Internet vorläufig gestoppt.
Nach EU-Recht ist im Rahmen einer sogenannten "Europäischen Transparenzinitiative" vorgesehen, dass geleistete EU-Subventionen – insbesondere im Agrarbereich – unter Nennung des Namens des Leistungsempfängers, seines Wohn- oder Betriebsortes und der Höhe der Zahlung im
Die Antragsteller der drei Eilverfahren, exemplarisch ein Landwirt als natürliche Person, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) und eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts, hatten geltend gemacht, die vorgesehene
Die 1. Kammer des Verwaltungsgerichts Schleswig ist dieser Argumentation im Wesentlichen gefolgt und hat erhebliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der
Mit den ausgesprochenen einstweiligen Anordnungen wird das Schleswig-Holsteinische Landwirtschaftsministerium verpflichtet, die
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 27.04.2009
Quelle: ra-online, Pressemitteilung des OVG Schleswig-Holstein
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Dokument-Nr. 7771
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