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Konsumiert ein Autofahrer gelegentlich Cannabis, so kann ihm sofort die Fahrerlaubnis entzogen werden, wenn er nicht hinreichend sicher zwischen Konsum und Fahren trennen kann. Dieses Trennungsvermögen liegt jedenfalls dann nicht vor, wenn im Blutserum des Autofahrers ein THC-Wert von über 1,0 ng/ml festgestellt wird. Dies hat das Oberverwaltungsgericht Bremen entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Einem Autofahrer wurde im Oktober 2015 mit sofortiger Wirkung die Fahrerlaubnis entzogen. Hintergrund dessen war, dass bei ihm an einem Nachmittag im April 2015 anlässlich einer Verkehrskontrolle eine
Das Oberverwaltungsgericht Bremen entschied gegen den Autofahrer. Die sofortige
Die Behauptung des Autofahrers, er habe am Vorabend, also 17,5 Stunden vor der Blutentnahme, einmalig
Ausgehend von einem gelegentlichen Cannabiskonsum habe sich die
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 28.10.2016
Quelle: Oberverwaltungsgericht Bremen, ra-online (vt/rb)
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Dokument-Nr. 23356
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