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Dem Erwerber von Wohneigentum kann durch eine Klausel im Kaufvertrag die unwiderrufliche Vollmacht zur Abnahme des in seinem ausschließlichen Sondernutzungsrecht befindlichen Gemeinschaftseigentums für alle Erwerber erteilt werden. Dadurch werden die übrigen Erwerber nicht unangemessen benachteiligt. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Stuttgart hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Aufgrund von Mängeln am
Das Landgericht Heilbronn wies die Klage der
Das Oberlandesgericht Stuttgart bestätigte die Entscheidung des Landgerichts und wies daher die Berufungen der
Die
Es sei zu beachten gewesen, so das Oberlandesgericht, dass die Nutzung des von den Mängeln betroffenen Gemeinschaftseigentums dauerhaft einem
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 09.03.2017
Quelle: Oberlandesgericht Karlsruhe, ra-online (vt/rb)
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Dokument-Nr. 23938
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