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Enthält ein Erwerbsvertrag eine Regelung in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, wonach der Erwerber von Wohneigentum einen vom Bauträger benannten Sachverständigen eine unwiderrufliche Vollmacht zur Abnahme des Gemeinschaftseigentums erteilt, so benachteiligt diese den Erwerber unangemessen und ist daher unwirksam. Dies hat das Oberlandesgericht Karlsruhe entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall hatte eine Bauträgerin in den Jahren 1999 und 2000 eine Wohnungseigentumsanlage errichtet. Neun Jahre später klagte die Wohnungseigentümergemeinschaft im Auftrag mehrerer Wohnungseigentümer gegen die Bauträgerin auf Zahlung eines Vorschusses zur Beseitigung von Mängeln im Dachbereich. Die Bauträgerin hielt den Anspruch für verjährt und verwies auf eine Regelung in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der jeweiligen Erwerbsverträge, wonach das
Das Landgericht Mannheim hielt den Anspruch auf
Das Oberlandesgericht Karlsruhe entschied zu Gunsten der Wohnungseigentümergemeinschaft und hob daher die Entscheidung des Landgerichts auf. Es habe ein Anspruch auf
Die der
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 05.04.2017
Quelle: Oberlandesgericht Karlsruhe, ra-online (vt/rb)
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Dokument-Nr. 24079
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