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Regelt eine Klausel in einem Kaufvertrag über eine Eigentumswohnung, dass der Erwerber an der bereits erfolgten Abnahme des Gemeinschaftseigentums durch frühere Erwerber gebunden ist, so ist sie gemäß § 309 Nr. 8 b) BGB wegen mittelbarer Verkürzung der Verjährungsfrist unwirksam. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im November 2006 erwarb ein Ehepaar eine Penthousewohnung in einer neu errichteten Wohneigentumsanlage. Kurz darauf zeigten sich
Sowohl das Landgericht als auch das Oberlandesgericht Stuttgart gab der Klage der
Der Bundesgerichtshof bestätigte die Entscheidung der Vorinstanz und wies daher die Revision der Beklagten zurück. Der
Die
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 02.01.2017
Quelle: Bundesgerichtshof, ra-online (vt/rb)
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Dokument-Nr. 23635
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