wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Oberlandesgericht Saarbrücken, Beschluss vom 01.08.2013
5 U 368/12 -

Faxübermittlung eines 19-seitigen Schriftsatzes um 23.55 Uhr begründet Verschulden an Fristversäumnis

Rechtsanwalt muss angesichts der Uhrzeit einen zeitlichen Sicherheitszuschlag einplanen

Will ein Rechtsanwalt am letzten Tag der Frist um 23.55 Uhr einen 19-seitigen Schriftsatz per Fax an das Gericht übermitteln und kommt dieser nicht vollständig vor 24 Uhr an, so hat der Rechtsanwalt diese Fristversäumnis zu vertreten. In Anbetracht der Uhrzeit muss ein Anwalt einen zeitlichen Sicherheitszuschlag einplanen. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Saarbrücken hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall legte ein Rechtsanwalt am letzten Tag der Berufungsbegründungsfrist gegen 23.55 Uhr die 19-seitige Berufungsbegründung in das Faxgerät. Da dieses aber erst am Folgetag um 0.25 Uhr beim Gericht ankam, beantragte der Anwalt wegen der Fristversäumnis Wiedereinsetzung in den vorigen Stand.

Keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

Das Oberlandesgericht Saarbrücken entschied, dass dem Rechtsanwalt keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach § 233 ZPO zu gewähren war. Denn der Anwalt habe die Frist zur Einlegung der Berufungsbegründung schuldhaft versäumt. Die Einlegung eines 19-seitigen Schriftsatzes gegen 23.55 Uhr in ein Faxgerät genüge nicht den Anforderungen, die an einen Rechtsanwalt zu stellen sind, damit die Berufungsbegründung vollständig um 24 Uhr bei Gericht eingeht.

Rechtsanwalt musste Sicherheitszuschlag einplanen

Angesichts dessen, dass gerade in den Abend- und Nachtstunden wegen der günstigeren Tarife sowie wegen drohender Fristabläufe mit der Übermittlung von Faxen zu rechnen ist, hätte der Rechtsanwalt nach Auffassung des Oberlandesgerichts einen zeitlichen Sicherheitszuschlag einplanen müssen.

Aus technischen Gründen sei auch immer mit unterschiedlichen Sendenzeiten zur rechnen, führte der Bundesgerichshof unter Berufug auf sein Urteil vom 25.11.2004 - VII ZR 320/03 (NJW 2005, 678) aus.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 06.03.2014
Quelle: Oberlandesgericht Saarbrücken, ra-online (zt/NJW 2013, 3797/rb)

Aktuelle Urteile aus den Rechtsgebieten:
Fundstellen in der Fachliteratur:
  • MDR 2014, 179Zeitschrift: Monatsschrift für Deutsches Recht (MDR), Jahrgang: 2014, Seite: 179
  • NJW 2013, 3797Zeitschrift: Neue Juristische Wochenschrift (NJW), Jahrgang: 2013, Seite: 3797

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/OLG-Saarbruecken_5-U-36812_Faxuebermittlung-eines-19-seitigen-Schriftsatzes-um-2355-Uhr-begruendet-Verschulden-an-Fristversaeumnis~N17810

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 17810 Dokument-Nr. 17810

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.