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Will ein Rechtsanwalt am letzten Tag der Frist um 23.55 Uhr einen 19-seitigen Schriftsatz per Fax an das Gericht übermitteln und kommt dieser nicht vollständig vor 24 Uhr an, so hat der Rechtsanwalt diese Fristversäumnis zu vertreten. In Anbetracht der Uhrzeit muss ein Anwalt einen zeitlichen Sicherheitszuschlag einplanen. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Saarbrücken hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall legte ein
Das Oberlandesgericht Saarbrücken entschied, dass dem
Angesichts dessen, dass gerade in den Abend- und Nachtstunden wegen der günstigeren Tarife sowie wegen drohender Fristabläufe mit der Übermittlung von Faxen zu rechnen ist, hätte der
Aus technischen Gründen sei auch immer mit unterschiedlichen Sendenzeiten zur rechnen, führte der Bundesgerichshof unter Berufug auf sein Urteil vom 25.11.2004 - VII ZR 320/03 (NJW 2005, 678) aus.
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 06.03.2014
Quelle: Oberlandesgericht Saarbrücken, ra-online (zt/NJW 2013, 3797/rb)
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Dokument-Nr. 17810
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