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Das Oberlandesgericht Oldenburg hat entschieden, dass ein Schmerzensgeld in Höhe von 500.000 Euro für einen Mann, der bei einer Betriebsfeier von einem Kollegen mit dem Auto überfahren wurde und sich seitdem im Wachkoma befindet, angemessen ist.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im August 2010 kam es zwischen dem Kläger und dem Beklagten auf einer
Der Beklagte stand bei einer Blutalkoholkonzentration von mindestens 1,85 ‰ unter erheblichem Alkoholeinfluss als er in einen Pkw stieg und mit diesem zunächst das Betriebsgelände verließ. Auf dem Gelände einer Tankstelle wendete er, beschleunigte und fuhr mit hohem Tempo zum Betriebsgelände zurück. Der Kläger stand dort auf der Straße, wurde vom Fahrzeug des Beklagten erfasst und lebensgefährlich verletzt.
Der Kläger erlitt u.a. ein Polytrauma mit schwerstem Schädel-Hirn-Trauma. Er liegt seit dem Vorfall im
Die Höhe des Schmerzensgeldes war allein von der Beklagtenseite angefochten worden. Das Oberlandesgericht Oldenburg teilte aber die Auffassung des Landgerichts und erklärte das
Für diesen Zustand sei der Beklagte verantwortlich, so das Oberlandesgericht weiter. Er habe wenn auch nicht vorsätzlich, so doch unter Außerachtlassung jeglicher Sorgfaltspflichten sich nach der
Ein Mitverschulden des Klägers hat das Oberlandesgericht verneint.
Das Landgericht hatte zunächst in einem Teilurteil über das
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 29.09.2014
Quelle: Oberlandesgericht Oldenburg/ra-online
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Dokument-Nr. 18907
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