wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen

Werden Sie jetzt Fan von kostenlose-urteile.de bei facebook!


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Amtsgericht Kronach, Urteil vom 30.03.2006
1 C 661/05 -

Zu den Voraussetzungen eines Schmerzensgeldanspruchs nach einer Schlägerei

Gericht versagt 1.000,- EUR Schmerzensgeld für eine Backpfeife

Bei einem Streitgespräch sollte das Hin und Her schlagender Argumente nicht wörtlich genommen werden. Denn der Versuch, mit Fäusten das Gegenüber von der Richtigkeit seines Standpunktes zu überzeugen, kann nur schiefgehen. Das Resultat ist fast immer verheerend: Verletzungen auf beiden Seiten und die Fortsetzung der Meinungsverschiedenheit vor den Straf- und Zivilgerichten. Freilich gibt es nicht für jeden Hieb Geldersatz, wovon aktuelle Entscheidungen des Amtsgerichts Kronach und des Landgerichts Coburg zeugen.

Die Gerichte wiesen die Schmerzensgeld- und Schadensersatzklage eines von einer Backpfeife getroffenen Diskutanten ab. Er hatte von dem Watschengeber knapp 1.000 € gefordert. Die Richter meinten, die Umstände der Auseinandersetzung rechtfertigten es, ausnahmsweise von Schadensersatz abzusehen.

Allmählich kippte die Diskussion zwischen dem Kläger und dem Beklagten auf dem Fest und wurde immer hitziger. Zunächst begnügte man sich noch, einander zu beschimpfen. Irgendwann reichte es dem Beklagten und er verpasste dem Kläger eine wuchtige Ohrfeige. Als er erneut ausholte, stieß ihm der Geschlagene einen Bierkrug ins Gesicht. Damit war (vorerst) Ruh. Der Preis war allerdings hoch: Der Beklagte erlitt schwere Schnittverletzungen, die ihn auf Dauer entstellen. Es folgten Strafverfahren gegen die beiden Streithansel. Der Beklagte wurde wegen Körperverletzung zu einer Geldstrafe verurteilt, der Kläger wegen Notwehr freigesprochen. Das nahm letzterer zum Anlass, vom Maulschellenausteiler Schmerzensgeld und Ersatz seiner Rechtsanwaltskosten zu verlangen. Dieser weigerte sich, so dass sich ebenso die Zivilgerichte mit den Fogen des misslungenen Disputs beschäftigen mussten.

Das Amtsgericht Kronach und das Landgericht Coburg gaben dem Beklagten Recht. Zwar schulde der Täter einer vorsätzlichen Straftat auch dann Schmerzensgeld, wenn das Opfer nur unerheblich beeinträchtigt worden sei. Hier sei aber eine Entschädigung des Klägers ausnahmsweise nicht gerechtfertigt. Die Folgen der Watschen seien nämlich für den Beklagten weit tragischer gewesen als für das Opfer: Geldstrafe sowie gravierende und bleibende Gesichtsverletzungen. Dagegen sei der Backenstreich für den Kläger nahezu folgenlos geblieben. Unter diesen Umständen könne weder Schmerzensgeld, noch Ersatz der vom Geschlagenen aufgewendeten Anwaltskosten zugesprochen werden.

Urteil des Amtsgerichts Kronach vom 30.3.2006, Az: 1 C 661/05

Beschlüsse des Landgerichts Coburg vom 28.7.2006 und 25.8.2006, Az: 33 S 54/06

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 10.10.2006
Quelle: ra-online, Pressemitteilung des LG Coburg vom 29.09.2006

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/AG-Kronach_1-C-66105_Zu-den-Voraussetzungen-eines-Schmerzensgeldanspruchs-nach-einer-Schlaegerei.news3161.htm

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 3161 Dokument-Nr. 3161

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.