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Amtsgericht Hannover, Urteil vom 05.02.2014
502 C 9056/13 -

Streit über die Nutzung eines Busses: Busfahrer zu Schmerzensgeld wegen Körperverletzung verurteilt

Schläge ins Gesicht eines Fahrgastes überschreiten Grenzen des Schikaneverbots bei der Ausübung des "Hausrechts" im Bus

Das Amtsgericht Hannover hat einen Busfahrer zur Zahlung eines Schmerzensgelds in Höhe von 500 Euro verurteilt, nachdem dieser einem weiblichen Fahrgast wegen eines Streits über Nutzung des Busses zweimal ins Gesicht geschlagen hatte.

Im zugrunde liegenden Streitfall schlug ein Busfahrer nach den Feststellungen des Amtsgerichts Hannover am 27. Oktober 2012 gegen 23.45 Uhr einen weiblichen Fahrgast im Bus der Linie 700 im Bereich der Haltestelle Steintor mit zwei Schlägen ins Gesicht. Der Busfahrer war mit der Frau in Streit über die Erlaubnis zur Nutzung des Busses geraten.

Strittige Überbelegung des Busses lag zum Zeitpunkt des körperlichen Angriffs nicht mehr vor

Das Gericht stellte fest, dass der Busfahrer zwar das "Hausrecht" im Bus ausgeübt, hierbei aber die Grenzen des Schikaneverbots überschritten hat. Nachdem der Busfahrer den Zutritt zum Bus im Bereich Hannover-Linden verweigerte, die Klägerin aber dennoch den Bus betrat, bestand im Bereich der Haltestelle Steintor kein Grund mehr, die Klägerin aus dem Bus zu werfen. Umstände, die der in § 22 Personenbeförderungsgesetz normierten Beförderungspflicht entgegenstanden, bestanden in dieser Situation nicht. Die strittige Überbelegung des Busses hat zu diesem Zeitpunkt in jedem Fall nicht mehr vorgelegen. Als der Busfahrer die Klägerin aus dem Bus heraus drängen wollte, kam es zu den zwei Schlägen.

Schmerzensgeld in Höhe von 500 Euro angemessen

Die Klägerin erlitt eine Verletzung des Nasenbeins, eine HWS-Distorsion, sowie Prellmarken und Schürfwunden. Das Gericht hat hierfür ein Schmerzensgeld von 500 Euro als angemessene Entschädigung festgesetzt.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 10.02.2014
Quelle: Amtsgericht Hannover/ra-online

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