wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Amtsgericht Hannover, Urteil vom 05.02.2014
502 C 9056/13 -

Streit über die Nutzung eines Busses: Busfahrer zu Schmerzensgeld wegen Körperverletzung verurteilt

Schläge ins Gesicht eines Fahrgastes überschreiten Grenzen des Schikaneverbots bei der Ausübung des "Hausrechts" im Bus

Das Amtsgericht Hannover hat einen Busfahrer zur Zahlung eines Schmerzensgelds in Höhe von 500 Euro verurteilt, nachdem dieser einem weiblichen Fahrgast wegen eines Streits über Nutzung des Busses zweimal ins Gesicht geschlagen hatte.

Im zugrunde liegenden Streitfall schlug ein Busfahrer nach den Feststellungen des Amtsgerichts Hannover am 27. Oktober 2012 gegen 23.45 Uhr einen weiblichen Fahrgast im Bus der Linie 700 im Bereich der Haltestelle Steintor mit zwei Schlägen ins Gesicht. Der Busfahrer war mit der Frau in Streit über die Erlaubnis zur Nutzung des Busses geraten.

Strittige Überbelegung des Busses lag zum Zeitpunkt des körperlichen Angriffs nicht mehr vor

Das Gericht stellte fest, dass der Busfahrer zwar das "Hausrecht" im Bus ausgeübt, hierbei aber die Grenzen des Schikaneverbots überschritten hat. Nachdem der Busfahrer den Zutritt zum Bus im Bereich Hannover-Linden verweigerte, die Klägerin aber dennoch den Bus betrat, bestand im Bereich der Haltestelle Steintor kein Grund mehr, die Klägerin aus dem Bus zu werfen. Umstände, die der in § 22 Personenbeförderungsgesetz normierten Beförderungspflicht entgegenstanden, bestanden in dieser Situation nicht. Die strittige Überbelegung des Busses hat zu diesem Zeitpunkt in jedem Fall nicht mehr vorgelegen. Als der Busfahrer die Klägerin aus dem Bus heraus drängen wollte, kam es zu den zwei Schlägen.

Schmerzensgeld in Höhe von 500 Euro angemessen

Die Klägerin erlitt eine Verletzung des Nasenbeins, eine HWS-Distorsion, sowie Prellmarken und Schürfwunden. Das Gericht hat hierfür ein Schmerzensgeld von 500 Euro als angemessene Entschädigung festgesetzt.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 10.02.2014
Quelle: Amtsgericht Hannover/ra-online

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/AG-Hannover_502-C-905613_Streit-ueber-die-Nutzung-eines-Busses-Busfahrer-zu-Schmerzensgeld-wegen-Koerperverletzung-verurteilt~N17653

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 17653 Dokument-Nr. 17653

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.