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Das Oberlandesgericht Oldenburg hat die Fortdauer der Unterbringung eines im Maßregelvollzug befindlichen verurteilten Straftäters angeordnet. Gestützt auf ein aktuelles Gutachten verwies das Gericht darauf, dass der Untergebrachte noch immer an einer psychiatrischen Krankheit leidet und bejahte die Wahrscheinlichkeit, dass der Straftäter erneut in vergleichbarer Weise wie zuvor straffällig werden würde.
Im zugrunde liegenden Fall wurde ein derzeit im
Gestützt auf die Ausführungen eines Sachverständigen kam das Landgericht zu der Überzeugung, dass der Untergebrachte bei der Begehung der Taten nicht voll schuldfähig war. Aufgrund der hohen Ausprägung der Persönlichkeitsstörung und der zunehmenden Zwanghaftigkeit der einzelnen Handlungen sei eine erheblich verminderte Steuerungsfähigkeit anzunehmen, so die Kammer. Das Landgericht ordnete die
Im Rahmen der regelmäßigen Überprüfungen hat die Strafvollstreckungskammer des zuletzt im März 2014 die Fortdauer der
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 18.06.2014
Quelle: Oberlandesgericht Oldenburg/ra-online
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Dokument-Nr. 18350
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