wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen

Werden Sie jetzt Fan von kostenlose-urteile.de bei facebook!


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Oberlandesgericht Koblenz, Urteil vom 20.01.2016
9 U 1181/15 -

Werbung für Magnetfeldtherapie mit Hinweis auf Aktivierung der Selbstheilung des Körpers wegen Irreführung unzulässig

Therapeutische Wirksamkeit der Therapie wissenschaftlich nicht belegt

Das Oberlandesgericht Koblenz hat entschieden, dass Ärzte nicht damit werben dürfen, dass eine von ihnen angebotene Magnetfeldtherapie das Immunsystem sowie die Selbstheilung aktiviert und Schmerzen lindern kann. Das Gericht verwies darauf, dass diese Angaben eine therapeutische Wirksamkeit dieser Therapie suggerieren, die wissenschaftlich nicht belegt ist.

In dem der Entscheidung zu Grunde liegenden Fall hatte ein niedergelassener Arzt im Internet für eine von ihm angebotene Magnetfeldtherapie mit den Angaben geworben, durch ein individuell abgestimmtes pulsierendes Energiefeld, das um eine bestimmte Körperstelle aufgebaut werde, könnten die Selbstheilung des Körpers aktiviert und Schmerzen gelindert werden. Sehr gute Erfolge habe er bei der Behandlung von Rückenleiden, Gelenkverschleiß an Knien und Hüfte, Rheuma und Prellungen erzielt; auch bei Migräne und Durchblutungsstörungen könne die pulsierende Magnetfeld-Therapie nachhaltig helfen. Obwohl die Wirkung der Behandlung bisher noch nicht wissenschaftlich bestätigt sei, beobachte er in seiner Praxis täglich erfreuliche Therapieerfolge.

OLG erklärt Werbeangaben für irreführend und damit unzulässig

Das Oberlandesgericht Koblenz entschied, dass der Arzt diese Werbeangaben künftig zu unterlassen habe, weil sie irreführend und damit unzulässig sind. Sie suggerieren nach Auffassung der Richter nämlich eine therapeutische Wirksamkeit der Therapie, obwohl eine solche wissenschaftlich nicht belegt ist. Daran ändert auch der Hinweis auf den fehlenden wissenschaftlichen Nachweis der Wirksamkeit der Therapie nichts, zumal der Arzt in der Fortsetzung dieses Satzes zum Ausdruck gebracht hatte, dass er in seiner Praxis täglich erfreuliche Therapieerfolge beobachte.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 30.06.2016
Quelle: Oberlandesgericht Koblenz/ra-online

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/OLG-Koblenz_9-U-118115_Werbung-fuer-Magnetfeldtherapie-mit-Hinweis-auf-Aktivierung-der-Selbstheilung-des-Koerpers-wegen-Irrefuehrung-unzulaessig.news22830.htm

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 22830 Dokument-Nr. 22830

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.