wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen

Werden Sie jetzt Fan von kostenlose-urteile.de bei facebook!


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom 13.06.2005
4 W 70/05 -

Werbung für "therapeutischen" Magnetschmuck ist unzulässig

In einer aktuellen Entscheidung hat das Oberlandesgericht (OLG) Hamm einem Anbieter von mit Magneten ausgestatteten Schmuckstücken endgültig untersagt, unter Hinweis auf eine therapeutische Wirkung des Magnetschmucks Reklame zu machen. Das OLG hat damit einen anders lautenden Beschluss des Landgerichts Dortmund abgeändert.

Zur Begründung hat der Wettbewerbssenat des Oberlandesgerichts ausgeführt: Die beanstandete Internetwerbung sei wettbewerbswidrig. Es werde mit ihr der Eindruck erweckt, dass der Schmuck auf natürliche Weise "therapeutisch" wirke, wenn man ihn dauernd trage. Damit werde suggeriert, dass es gesicherter wissenschaftlicher Erkenntnis entspreche, dass hierdurch eine Gesundheitsförderung eintreten werde. Dieser Eindruck entspreche jedoch nicht den Tatsachen, da eine solche Wirkung von Magnetschmuck wissenschaftlich umstritten und keinesfalls bewiesen sei. Mit der Wirksamkeit einer Magnettherapie dürfe daher nur dann geworben werden, wenn gleichzeitig darauf hingewiesen werde, dass die therapeutische Wirkung fachlich umstritten sei. Überall dort, wo die Gesundheit in der Werbung ins Spiel gebracht werde, seien besonders strenge Anforderungen an die Richtigkeit, Eindeutigkeit und Klarheit der Werbeaussagen zu stellen. Dies habe seinen Grund darin, dass die Gesundheit in der Wertschätzung des Verbrauchers einen hohen Stellenwert habe und dass mit irreführenden gesundheitsbezogenen Werbeangaben erhebliche Gefahren für das hohe Schutzgut der Gesundheit der Bevölkerung verbunden sein könnten.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 15.07.2005
Quelle: Pressemitteilung des OLG Hamm vom 14.07.2005

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/OLG-Hamm_4-W-7005_Werbung-fuer-therapeutischen-Magnetschmuck-ist-unzulaessig.news708.htm

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 708 Dokument-Nr. 708

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.