kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.
Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.
Wird ein Sachverständiger während einer öffentlichen Gerichtsverhandlung von einer Partei ohne Bezug zum Gegenstand des Gutachtens als Lobbyist der Tabakindustrie bezeichnet, darf er eine Unterlassungsklage ankündigen, ohne dass dies die Besorgnis der Befangenheit begründet. Auf die Erfolgsaussicht der Unterlassungsklage kommt es dabei nicht an. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Karlsruhe hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall wurde ein
Das Landgericht Baden-Baden lehnte den Ablehnungsantrag ab. Angesichts der herabwürdigenden Äußerung des Klägers sei es nicht zu beanstanden gewesen, dass sich der Sachverständige rechtliche Schritte vorbehielt. Gegen diese Entscheidung legte der Kläger Beschwerde ein.
Das Oberlandesgericht Karlsruhe bestätigte die Entscheidung des Landgerichts und wies daher die Beschwerde des Klägers zurück. Zwar könne die
Wird ein
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 01.03.2017
Quelle: Oberlandesgericht Karlsruhe, ra-online (vt/rb)
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/OLG-Karlsruhe_12-W-3213_Keine-Befangenheit-des-Sachverstaendigen-bei-Ankuendigung-einer-Unterlassungsklage-wegen-Bezeichnung-als-Lobbyist-der-Tabakindustrie-durch-eine-Partei~N23925
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Dokument-Nr. 23925
kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.
Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.