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Benachrichtigt ein Sachverständiger nur die eine Partei des Rechtsstreits von einer Ortsbesichtigung, so begründet dies aus Sicht der nicht anwesenden Partei die Besorgnis, dass der Sachverständige befangen ist. Der Zweifel an der Unparteilichkeit des Sachverständigen rechtfertigt dessen Ablehnung. Dies hat das Oberlandesgericht Hamm entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall bestand Streit darüber, ob ein an einer Arztpraxis geliefertes Röntgengerät mangelbehaftet war oder die von der Ärztin angeführte Fehlfunktion auf einen Bedienungsfehler beruhte. Um die Frage zu erklären, führte ein beauftragter
Das Oberlandesgericht Hamm führte zum Fall aus, dass ein
Nach Ansicht des Oberlandesgerichts habe der Sachverständige durch die unterlassene Benachrichtigung der Verkäuferin vom
Durch den Verfahrensfehler und der durchgeführten
Soweit der Sachverständige anführte, er habe es vergessen die Verkäuferin vom
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 11.09.2015
Quelle: Oberlandesgericht Hamm, ra-online (vt/rb)
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Dokument-Nr. 21573
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