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Die operative Versorgung einer Schultereckgelenksprengung ist grob behandlungsfehlerhaft, wenn die Bohrung für die einzubringende Schraube zu nahe am Gelenk liegt und der Operateur diesen Umstand nicht erkennt, weil er die gebotene intraoperative Bildgebung zur Überprüfung der Bohrung unterlässt. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm hervor, mit dem das Gericht das erstinstanzliche Urteil des Landgerichts Arnsberg abänderte.
Lesetipp - refrago:
Anfang Mai des Jahres 2010 zog sich der seinerzeit 21 Jahre alte Kläger aus Arnsberg beim Fußballspielen eine Schultereckgelenksprengung Tossy III links zu, die noch am selben Tag im
Das Klagebegehren hatte Erfolg. Nach sachverständiger Begutachtung hat das Oberlandesgericht Hamm dem Kläger 8.000 Euro
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 16.04.2014
Quelle: Oberlandesgericht Hamm/ra-online
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