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Augenärzte schulden einem Patienten 15.000 Euro Schmerzensgeld, nachdem sie eine Netzhautablösung zu spät erkannt und den Patienten, anstelle ihn frühzeitig an einen Augenchirurgen zu überweisen, zulange mit Laserkoagulationen behandelt hatten, so dass der Patient auf einem Auge 90 % seiner Sehkraft verloren hat. Dies hat das Oberlandesgericht Hamm entschieden und damit das Urteil der ersten Instanz bestätigt.
Im vorliegenden Fall hat stellte der seinerzeit 58 Jahre alte Kläger Anfang Juni 2009 beim Joggen fest, dass er auf dem rechten Auge nicht mehr richtig sehen konnte. Am nächsten Tag begab er sich in die Behandlung der beklagten
Die Klage hatte überwiegend Erfolg. Das Oberlandesgerichts Hamm hat das dem Kläger bereits vom Landgericht zugesprochene
Beide Beklagten hafteten für die gesundheitlichen Beeinträchtigungen des Klägers. Zu seinen Gunsten greife insoweit eine Beweislastumkehr ein. Zum einen liege es nahe, die
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 15.04.2014
Quelle: Oberlandesgericht Hamm/ra-online
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Dokument-Nr. 18034
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