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Ein Testament muss eigenhändig schriftlich niedergelegt werden. Ein Testament in Form von Pfeildiagrammen ist daher unzulässig. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt a.M. hervor.
Lesetipp - refrago:
In dem zugrunde liegenden Fall verfasste ein
Das Oberlandesgerichts Frankfurt a.M. führte zunächst aus, dass nach § 2247 BGB ein
Aus den genannten Gründen sei es nach Auffassung des Oberlandesgerichts erforderlich das Testament eigenhändig zu schreiben. Ein lediglich persönlich abgefasstes und niedergeschriebenes Testament genüge nicht. Vielmehr müsse es vom
Aus Sicht der Richter habe daher ein Testament in Form von Pfeildiagrammen kein wirksames Testament dargestellt. Denn eine Überprüfung auf die Echtheit der letztwilligen Verfügung könne anhand von Pfeilverbindungen nicht vorgenommen werden, da diese ohne die Möglichkeit einer Nachprüfung abgeändert werden und somit einen völlig neuen Bedeutungsinhalt erhalten können. Die wenigen Textpassagen haben wiederum keine Rückschlüsse auf eine letztwillige Verfügung dargestellt.
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 30.05.2013
Quelle: Oberlandesgericht Frankfurt a.M., ra-online (vt/rb)
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Dokument-Nr. 15950
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