wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen

Werden Sie jetzt Fan von kostenlose-urteile.de bei facebook!


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Beschluss vom 11.02.2013
20 W 542/11 -

Testament in Form von Pfeildiagrammen unzulässig

Eigenhändig schriftliches Testament liegt nicht vor

Ein Testament muss eigenhändig schriftlich niedergelegt werden. Ein Testament in Form von Pfeildiagrammen ist daher unzulässig. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt a.M. hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall verfasste ein Erblasser ein Testament. Es enthielt neben einigen Textpassagen hauptsächlich Pfeildiagramme. Im Folgenden kam es zu Streit zwischen den Erben, ob das Testament wirksam sei.

Schriftformerfordernis der Testamentserrichtung

Das Oberlandesgerichts Frankfurt a.M. führte zunächst aus, dass nach § 2247 BGB ein Erblasser ein Testament durch eine eigenhändig geschriebene und unterschriebene Erklärung errichten könne. Zweck des Schriftformerfordernisses sei es insbesondere die Selbstständigkeit des Willens des Erblassers zu verbürgen sowie die Echtheit seiner Erklärung soweit wie möglich sicherzustellen. Zudem werde der Erblasser durch das Schriftformerfordernis angehalten, seinen letzten Willen wohl überlegt niederzulegen.

Eigenhändiges Schreiben des Testaments erforderlich

Aus den genannten Gründen sei es nach Auffassung des Oberlandesgerichts erforderlich das Testament eigenhändig zu schreiben. Ein lediglich persönlich abgefasstes und niedergeschriebenes Testament genüge nicht. Vielmehr müsse es vom Erblasser in der ihm eigenen Schrift niedergelegt werden. Anhand der individuellen Züge einer jeden Handschrift und der Art und Weise der Errichtung könne die Echtheit des Testaments nachgeprüft werden.

Testament in Form von Pfeildiagrammen unwirksam

Aus Sicht der Richter habe daher ein Testament in Form von Pfeildiagrammen kein wirksames Testament dargestellt. Denn eine Überprüfung auf die Echtheit der letztwilligen Verfügung könne anhand von Pfeilverbindungen nicht vorgenommen werden, da diese ohne die Möglichkeit einer Nachprüfung abgeändert werden und somit einen völlig neuen Bedeutungsinhalt erhalten können. Die wenigen Textpassagen haben wiederum keine Rückschlüsse auf eine letztwillige Verfügung dargestellt.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 30.05.2013
Quelle: Oberlandesgericht Frankfurt a.M., ra-online (vt/rb)

Aktuelle Urteile aus den Rechtsgebieten:
Fundstellen in der Fachliteratur:
  • BerlinerAnwBl 2013, 203Zeitschrift: Berliner Anwaltsblatt (BerlinerAnwBl), Jahrgang: 2013, Seite: 203
  • ErbR 2013, 190Zeitschrift für die gesamte erbrechtliche Praxis (ErbR), Jahrgang: 2013, Seite: 190
  • FamRZ 2013, 1423Zeitschrift für das gesamte Familienrecht mit Betreuungsrecht (FamRZ), Jahrgang: 2013, Seite: 1423
  • MDR 2013, 985Zeitschrift: Monatsschrift für Deutsches Recht (MDR), Jahrgang: 2013, Seite: 985
  • NJW-Spezial 2013, 263Zeitschrift: NJW-Spezial, Jahrgang: 2013, Seite: 263
  • NotBZ 2013, 6Zeitschrift für die notarielle Beratungs- und Beurkundungspraxis (NotBZ), Jahrgang: 2013, Seite: 6
  • RÜ 2013, 491Zeitschrift: RechtsprechungsÜbersicht (RÜ), Jahrgang: 2013, Seite: 491
  • ZErb 2013, 155Zeitschrift für die Steuer- und Erbrechtspraxis (ZErb), Jahrgang: 2013, Seite: 155

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/OLG-Frankfurt-am-Main_20-W-54211_Testament-in-Form-von-Pfeildiagrammen-unzulaessig.news15950.htm

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 15950 Dokument-Nr. 15950

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.