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Ist durch eine Dachlawine der PKW des Mieters eines Stellplatzes beschädigt worden, so haftet der Vermieter nicht für den entstandenen Schaden wegen Unterlassen des Anbringens eines Schneefanggitters. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall wurde das Fahrzeug des Mieters eines Stellplatzes in Wuppertal aufgrund einer Dachlawine im Dezember 2010 beschädigt. Der
Das Oberlandesgericht Düsseldorf entschied zu Gunsten der
Ein
Des Weiteren habe die allgemeine
Der Umstand, dass die
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 15.01.2013
Quelle: Oberlandesgericht Düsseldorf, ra-online (vt/rb)
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Dokument-Nr. 14908
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