wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Oberlandesgericht Dresden, Urteil vom 24.02.2021
5 U 1782/20 -

Reduzierung der Kaltmiete um 50 % nach Ladenschließung wegen Corona

Vertragsanpassung wegen Störung der Geschäftsgrundlage

Kommt es im Rahmen einer Viruspandemie zu einer behördlich angeordneten Ladenschließung, so liegt eine Störung der Geschäftsgrundlage vor. Diese rechtfertigt eine Vertragsanpassung dahingehend, dass die Kaltmiete für die von der Ladenschließung betreffenden Monate um 50 % reduziert wird. Dies hat das Oberlandesgericht Dresden entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ab März 2020 musste eine Textileinzelhändlerin in Sachsen aufgrund behördlicher Anordnung im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie ihr Geschäft schließen. Sie zahlte daraufhin für April 2020 nicht die Miete. Ihrer Meinung nach liege wegen der staatlichen Schließungsanordnung ein Mietmangel vor, der eine Mietminderung um 100 % rechtfertige. Da die Vermieterin dies anders sah, erhob sie Klage auf Zahlung der ausstehenden Miete für April 2020. Das Landgericht Chemnitz gab der Klage statt. Dagegen richtete sich die Berufung der Beklagten.

Vertragsanpassung wegen Störung der Geschäftsgrundlage

Das Oberlandesgericht Dresden entschied zunächst, dass durch die staatliche Schließungsanordnung kein zur Mietminderung führender Mangel nach § 536 Abs. 1 BGB begründet wurde. Jedoch liege eine Störung der Geschäftsgrundlage vor, die gemäß § 313 Abs. 1 BGB zu einer Vertragsanpassung führe. Dafür sei nicht Voraussetzung, dass die durch die Änderung der Umstände belastete Partei in eine existenzgefährdende Lage gerate.

Reduzierung der Kaltmiete um 50 %

Die Vertragsanpassung führe nach Auffassung des Oberlandesgerichts zu einer Absenkung der Kaltmiete um 50 %. Denn keine der Vertragsparteien habe eine Ursache für die Störung der Geschäftsgrundlage gesetzt oder diese vorhergesehen. Es sei daher angemessen, die damit verbundene Belastung gleichmäßig auf beide Parteien zu verteilen.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 27.04.2021
Quelle: Oberlandesgericht Dresden, ra-online (vt/rb)

Vorinstanz:
  • Landgericht Chemnitz, Urteil vom 26.08.2020
    [Aktenzeichen: 4 O 639/20]
Aktuelle Urteile aus den Rechtsgebieten:
Fundstellen in der Fachliteratur:
  • GE 2021, 431Das Grundeigentum - Zeitschrift für die gesamte Grundstücks-, Haus- und Wohnungswirtschaft (GE), Jahrgang: 2021, Seite: 431

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/OLG-Dresden_5-U-178220_Reduzierung-der-Kaltmiete-um-50-Prozent-nach-Ladenschliessung-wegen-Corona~N30178

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 30178 Dokument-Nr. 30178

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.