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Das Überholen einer Fahrzeugkolonne von bis zu 10 Fahrzeugen ist zulässig. Eine unklare Verkehrslage nach § 5 Abs. 3 Nr. 1 StVO besteht nicht. Entsteht eine solche nachträglich, muss der Überholvorgang nicht abgebrochen werden. Jedoch besteht für den Überholenden eine erhöhte Sorgfaltspflicht. Dies hat das Oberlandesgericht Celle entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Mai 2014 kam es auf einer Bundesstraße in Niedersachsen zu einem
Das Oberlandesgericht Celle entschied, dass das
Wer ordnungsgemäß zum
Nach Ansicht des Oberlandesgerichts treffe aber denjenigen, der bei hoher Geschwindigkeit mehrere Fahrzeuge überholt, eine erhöhte Sorgfaltspflicht. Diesen Anforderungen sei der Motorradfahrer nicht nachgekommen, da er sein Fahrzeug nicht abbremste, obwohl für ihn erkennbar war, dass der Pkw-Fahrer zum
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 25.08.2022
Quelle: Oberlandesgericht Celle, ra-online (vt/rb)
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