kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.
Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.
Wer an einem Fototermin für ein Belegschaftsfoto teilnimmt, willigt in die Veröffentlichung des Fotos zu Präsentationszwecken ein. Nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses erlischt diese Einwilligung nicht automatisch. Dies geht aus einer Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Mainz hervor.
Im zugrunde liegenden Fall nahm ein
Das Arbeitsgericht Koblenz wies die Klage ab. Ein Unterlassungsanspruch habe nicht bestanden, da die ursprünglich erteilte
Das Landesarbeitsgericht Mainz bestätigte das erstinstanzliche Urteil und wies die Berufung des Arbeitnehmers zurück. Ihm habe zunächst kein Anspruch auf
Zwar sei es richtig, so das Landesarbeitsgericht weiter, dass einem Betroffenen nach rechtswidrigem Eingriff in sein Persönlichkeitsrecht ein vorbeugender Unterlassungsanspruch zusteht und das zum Persönlichkeitsrecht auch das Recht am eigenen Bild gehört. Die
Zudem sei die
Schließlich habe der
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 11.10.2013
Quelle: Landesarbeitsgericht Mainz, ra-online (vt/rb)
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Landesarbeitsgericht-Mainz_6-sa-27112_Teilnahme-an-Fertigung-eines-Belegschaftsfotos-zu-Praesentationszwecken-begruendet-Einwilligung-an-Veroeffentlichung~N16972
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Dokument-Nr. 16972
kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.
Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.