kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.
Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.
Wird ein Gewerbetreibender auf Zahlung eines Branchenbucheintrags in Anspruch genommen, weil er ein Formular des Anbieters ausgefüllt und unterschrieben hat, muss er dann nicht zahlen, wenn die Vergütungspflicht im Fließtext versteckt war und er sie deswegen übersehen hat. In einem solchen Fall kann von einer überraschenden Klausel im Sinne des § 305 c Abs. 1 BGB ausgegangen werden. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Saarbrücken hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im März 2012 erhielt ein Unternehmen ein Schreiben eines Branchenbuchanbieters. In der Annahme es handele sich dabei um eine Abfrage der Kontaktdaten im Rahmen eines kostenlosen Eintrags, nahmen zwei Mitarbeiterinnen des Unternehmens Änderungen an den bereits aufgeführten Kontaktdaten vor bzw. bestätigten die Daten, unterschrieben das
Das Amtsgericht Saarbrücken gab der Klage statt. Das Unternehmen habe die Vergütung zahlen müssen, da ein Vertrag über einen kostenpflichtigen Premiumeintrag zustande gekommen sei. Eine Anfechtung des Vertrags wegen arglistiger Täuschung sei nicht in Betracht gekommen. Gegen diese Entscheidung legte das Unternehmen Berufung ein.
Das Landgericht Saarbrücken entschied zu Gunsten des Unternehmens und hob daher die Entscheidung des Amtsgerichts auf. Dem Branchenbuchanbieter habe kein Anspruch auf die Vergütung zugestanden. Denn die Klausel zur Vergütungspflicht sei wegen ihres überraschenden Charakters gemäß § 305 c Abs. 1 BGB
Das
Der sich im unteren Teil des Formulars befindliche
Das Landgericht sah in der im Schreiben enthaltenen Formulierung "Wenn Sie uns mit einem Premiumeintrag beauftragen möchten, dann ist dieses
Da die Klausel zur Vergütungspflicht nicht Bestandteil des Vertrags geworden ist, habe der Branchenbuchanbieter nach Ansicht des Landgerichts zwar grundsätzlich einen Anspruch auf die übliche Vergütung gemäß § 632 Abs. 1 BGB gehabt. Es sei aber nicht üblich, dass Branchenbucheinträge im Internet
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 21.08.2014
Quelle: Landgericht Saarbrücken, ra-online (vt/rb)
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/LG-Saarbruecken_10-S-18512_Branchenbuchabzocke-Kein-Anspruch-auf-Zahlung-bei-versteckter-Verguetungspflicht-im-Fliesstext~N18585
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Dokument-Nr. 18585
kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.
Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.