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Das Landgericht Osnabrück hat einen 35-jährigen Vater schuldig gesprochen, seinen knapp vier Monate alten leiblichen Sohn vorsätzlich getötet zu haben. Das Gericht verurteilte den Mann wegen Totschlags zu einer Freiheitsstrafe von zwölf Jahren.
In der mündlichen Urteilsbegründung führte das Gericht aus, dass aufgrund der durchgeführten Beweisaufnahme ein Unglücksfall auszuschließen sei. Es sei der Angeklagte gewesen, der seinem Sohn durch anhaltendes, kräftiges Schütteln die erheblichen Verletzungen zugefügt habe, an denen dieser schließlich im Marienhospital in Osnabrück verstorben sei. Zur Überzeugung des Gerichts stehe fest, dass dem Angeklagten auch bewusst gewesen sei, dass das Schütteln zum Tode des Kindes führen könne. Der Angeklagte habe sich damit abgefunden.
Die Strafe ist unter anderem damit begründet worden, dass der Angeklagte als
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 24.09.2012
Quelle: Landgericht Osnabrück/ra-online
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Dokument-Nr. 14216
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