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In dem Verfahren gegen einen 33-jährigen Mann, dem vorgeworfen wurde, seinem Sohn durch heftiges Schütteln so starke Verletzungen zugefügt zu haben, dass der Säugling verstarb, hat die Strafkammer 1 des Landgerichts Hildesheim den Angeklagten wegen Totschlags zu einer Freiheitsstrafe von acht Jahren verurteilt.
Zur Begründung hat das Schwurgericht ausgeführt, dass sich nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme und insbesondere den überzeugenden Ausführungen der medizinischen Sachverständigen ein Schütteltrauma eindeutig als Todesursache habe feststellen lassen. Die Kammer ging dabei nicht von einer vom Angeklagten gezielt begangenen Tötung des Säuglings aus, er habe aber bei der starken Gewalteinwirkung den Tod des Kindes zumindest billigend in Kauf genommen.
Die Ursache sah die Kammer in einer Überforderungssituation, in der der Angeklagte, als er am 25. März 2021 in Abwesenheit der Mutter allein mit dem Kind in der Wohnung in Hildesheim gewesen sei, den schreienden, zwölf Wochen alten
Der Angeklagte hatte den Tatvorwurf in Abrede genommen. Die Kammer sah diesen nach der umfangreichen Beweisaufnahme jedoch als erwiesen an. In dem Verfahren mit neun Hauptverhandlungsterminen waren allein acht medizinische Sachverständige zur Aufklärung der Todesumstände des Säuglings gehört und zudem weitere Zeugen, darunter auch die behandelnden Ärzte, vernommen worden.
Der Vertreter der Staatsanwaltschaft hatte die so auch ausgeurteilte Verurteilung wegen Totschlags zu einer Freiheitsstrafe von acht Jahren beantragt. Die Verteidigung beantragte aufgrund fortbestehender Zweifel einen Freispruch.
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 20.01.2022
Quelle: Landgericht Hildesheim, ra-online (pm/pt)
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Dokument-Nr. 31294
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