kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.
Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.
Eine Kritik in einer eBay-Bewertung zu einem Kauf kann auch scharf und abwertend formuliert sein. Sie muss aber einen Sachbezug aufweisen. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Köln hervor.
In dem zu Grunde liegenden Fall kam es bei einer
Das Landgericht Köln entschied zu Gunsten des Verkäufers. Der Käuferin habe kein Anspruch gemäß §§ 823 Abs. 1, 1004 BGB auf
Eine Verletzung des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts habe nicht vorgelegen, so das Landgericht weiter. Denn der eBay-Account sei auf den Namen des Ehemanns gelaufen. Daher sei die Käuferin selbst nicht von der Äußerung betroffen gewesen. Daran habe auch der Umstand nichts geändert, dass der Kauf über den Account des Ehemanns erfolgte. Es komme nämlich entscheidend auf den Durchschnittsleser der
Darüber hinaus sei nach Ansicht des Landgerichts ein Anspruch auf
Die Richter sahen zudem die Äußerungen "nie, nie, nie wieder!" und "frech & dreist!!!" als eine zulässige Meinungsäußerung an. Die Grenze zur
Nach diesen Grundsätzen hat das Gericht das Vorleigen einer
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 15.03.2013
Quelle: Landgericht Köln, ra-online (vt/rb)
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/LG-Koeln_28-S-409_Scharfe-und-abwertende-Kritik-bei-eBay-Bewertungen-erlaubt~N15428
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Dokument-Nr. 15428
kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.
Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.