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Landgericht Hannover, Urteil vom 13.05.2009
6 O 102/08 -

Wertungskommentar bei eBay ist zulässige Meinungsäußerung

Kein Eingriff ins allgemeine Persönlichkeitsrecht

Der Wertungskommentar "Handy als 'Neu' angeboten - Handy + Zubehör gebraucht - das nenne ich Betrug!!!!" im Internetportal eBay stellt eine zulässige Meinungsäußerung dar. Dies hat das Landgericht Hannover entschieden.

Im zugrunde liegenden Fall erwarb eine Käuferin über die Internetplattform eBay im August 2007 ein Mobiltelefon als Neugerät. Im Anschluss bewertete sie die Verkäuferin im Bewertungsportal von eBay negativ, da es sich um ein gebrauchtes Gerät gehandelt habe, das schon Gebrauchsspuren aufgewiesen habe. Daraufhin stellte die Käuferin den Wertungskommentar ein: "Handy als "Neu" angeboten – Handy +Zubehör gebraucht – das nenne ich Betrug!!!!".

Verkäuferin beantragt Unterlassung der Aussagen über betrügerisches Handeln

Die Verkäuferin sah sich hierdurch in ihrem allgemeinen Persönlichkeitsrecht verletzt und beantragte bei Gericht die Unterlassung der Verlautbarungen in öffentlich zugänglichen Quellen, insbesondere im Internet. Die Firma verkaufe weder gebrauchte Ware als Neuware noch würde sie Betrug begehen. Bei dem an die Beklagte ausgelieferten Mobiltelefon handele es sich um ein neues Gerät. Es könne sich jedoch bei dem der Beklagten übersandten Gerät auch um ein retourniertes Gerät gehandelt haben bzw. um ein Gerät, bei dem das Originalsiegel der Verpackung bereits geöffnet war.

Richter weisen Klage als unbegründet ab

Das Gericht folgte dieser Auffassung nicht und wies die Klage als unbegründet ab. Die Klägerin habe keinen Anspruch auf Unterlassung der Äußerungen wegen einer Verletzung ihres allgemeinen Persönlichkeitsrechts. Bei der Äußerung der Beklagten in ihrem Bewertungskommentar handele es sich um eine zulässige Meinungsäußerung. Die hier vorzunehmende Abwägung des Rechts der Beklagten auf freie Meinungsäußerung gegen das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Klägerin führe dazu, dass die Klägerin diese Äußerung hinzunehmen habe.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 07.09.2009
Quelle: ra-online, LG Hannover

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