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Der Wertungskommentar "Handy als 'Neu' angeboten - Handy + Zubehör gebraucht - das nenne ich Betrug!!!!" im Internetportal eBay stellt eine zulässige Meinungsäußerung dar. Dies hat das Landgericht Hannover entschieden.
Im zugrunde liegenden Fall erwarb eine Käuferin über die Internetplattform
Die Verkäuferin sah sich hierdurch in ihrem allgemeinen
Das Gericht folgte dieser Auffassung nicht und wies die Klage als unbegründet ab. Die Klägerin habe keinen Anspruch auf Unterlassung der Äußerungen wegen einer Verletzung ihres allgemeinen Persönlichkeitsrechts. Bei der Äußerung der Beklagten in ihrem Bewertungskommentar handele es sich um eine zulässige Meinungsäußerung. Die hier vorzunehmende Abwägung des Rechts der Beklagten auf freie Meinungsäußerung gegen das allgemeine
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 07.09.2009
Quelle: ra-online, LG Hannover
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Dokument-Nr. 8419
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