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Hat ein Untermieter mittels eines Filesharingprogramms Musiktitel zum Download bereitgestellt, so haftet der nicht mehr in der Wohnung wohnende Hauptmieter für die Urheberrechtsverletzung nicht. Insbesondere treffen ihn keine Prüf- und Kontrollpflichten. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Köln hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zu Grunde: Die Rechteinhaber mehrerer Musiktitel mahnten den Inhaber eines Internetanschlusses wegen über seinen Anschluss begangener Urheberrechtsverletzungen ab. Über seinen Anschluss wurden im November 2007 über ein Filesharingprogramm 522 Musiktitel zum Download zur Verfügung gestellt. Der
Das Landgericht Köln entschied gegen die Rechteinhaber. Zunächst habe mangels
Weiterhin habe keine
Aus Sicht der Richter kam auch kein Schadenersatzanspruch unter dem Gesichtspunkt der
Die Richter führten zudem aus, dass der
Nach Auffassung des Landgerichts bestehen keine anlasslosen Überwachungs- oder Belehrungspflichten des Hauptmieters gegenüber seinen Untermietern, die nicht in seinem Haushalt wohnen. Dieser Pflicht könne der
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 16.07.2013
Quelle: Landgericht Köln, ra-online (vt/rb)
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Dokument-Nr. 16285
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