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Blumenkästen auf Balkons müssen nicht zwingend nach innen gehängt werden. Das hat das Landgericht Hamburg entschieden.
Lesetipp - refrago:
Im Fall wollte ein Hauseigentümer seinen Mietern untersagen, bepflanzte Blumentöpfe außen am Balkongeländer anzubringen. Er meinte, dass
Dieser Argumentation folgte das Landgericht Hamburg nicht.
Die
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 07.06.2007
Quelle: ra-online (pt)
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Dokument-Nr. 4305
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