wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Amtsgericht Charlottenburg, Urteil vom 22.12.2011
235 C 169/11 -

Balkonkästen dürfen außerhalb der Balkonbrüstung angebracht werden

Gefährdung von Passanten war nicht ersichtlich

Das Anbringen von Blumenkästen am Balkon ist üblich und daher grundsätzlich erlaubt. Ist eine Gefährdung für Fußgänger nicht ersichtlich, können die Balkonkästen auch außerhalb der Balkonbrüstung angebracht werden. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Charlottenburg hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Mieter einer Wohnung brachten an der Außenseite ihrer Balkonbrüstung Blumenkästen an. Da sie ein Einverständnis der Vermieterin nicht einholten, verlangte diese die Beseitigung der Blumenkästen. Zudem befürchtete die Vermieterin, dass andere Mieter wegen etwaiger herabfallender Balkonkästen gefährdet werden können. Die Kästen waren mit Hilfe von Metallhalterungen, die fest mit der Brüstung verschraubt waren, angebracht. Da sich die Mieter weigerten dem Beseitigungsbegehren der Vermieterin nachzukommen, erhob diese Klage.

Balkonbrüstung vom Mietvertrag umfasst

Das Amtsgericht Charlottenburg entschied gegen die Vermieterin. Sie habe die Beseitigung der Blumenkästen nicht verlangen dürfen. Fehle es an einer Vereinbarung im Mietvertrag, so könne die Mietsache im Rahmen des Üblichen genutzt werden. Das Anbringen von Balkonkästen entspreche einer üblichen Nutzung.

Gefährdung Dritter konnte ausgeschlossen werden

Zudem sei für das Amtsgericht keine Gefährdung oder Beeinträchtigung der Rechte Dritter durch das Anbringen der Balkonkästen ersichtlich gewesen. Nach Ansicht des Gerichts haben die Balkonhalterungen einen soliden Eindruck gemacht. Darüber hinaus würde die Pflicht zur Beseitigung von selbst mit stabilen Halterungen angebrachten Blumenkästen aufgrund von Sicherheitsbedenken dazu führen, dass nahezu alle außen hängenden Balkonkästen in Berlin entfernt werden müssten. Vielmehr zeige die Lebenserfahrung, dass in Berlin Personen und Sachen durch abstürzende Blumenkästen regelmäßig nicht beschädigt werden.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 06.08.2013
Quelle: Amtsgericht Charlottenburg, ra-online (vt/rb)

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Amtsgericht-Charlottenburg_235-C-16911_Balkonkaesten-duerfen-ausserhalb-der-Balkonbruestung-angebracht-werden~N16383

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 16383 Dokument-Nr. 16383

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.