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Eine Autobahn muss in einem ausreichend sicheren Zustand erhalten und es muss vor bestehenden Gefahren gewarnt werden. Dies gilt insbesondere bei Schlaglöchern. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Halle hervor.
Lesetipp - refrago:
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zu Grunde: Der Kläger befuhr bei Dunkelheit mit seinem Fahrzeug die Bundesautobahn A9. Er geriet in ein
Das Landgericht Halle entschied zu Gunsten des Klägers. Ihm habe ein Anspruch auf Schadenersatz wegen Beschädigung seines Fahrzeugs durch das
Die Beklagte verletzte nach Ansicht des Landgerichts ihre
Im vorliegenden Fall haben nach Auffassung des Landgerichts die Sicherungsmaßnahmen des Landes nicht ausgereicht. Sie habe es bewusst in Kauf genommen, dass der Autoverkehr durch
Zu anderen sei erforderlich, dass gegen sich bildende
Des Weiteren sei eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 120 km/h ungenügend. Denn sie befinde sich fast in Höhe der Richtgeschwindigkeit (130 km/h). Damit werde dem Autofahrer aber suggeriert, dass keine besonderen Gefahren vorliegen.
Schließlich sei es der Beklagten auch ohne weiteres möglich gewesen, durch das Aufstellen von Schildern in regelmäßigen Abständen vor Schlaglöchern zu warnen. Dies wäre geeignet gewesen, die Aufmerksamkeit der Autofahrer auf die besondere Gefahr zu lenken und sie zu veranlassen, entsprechend vorsichtiger zu fahren.
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 07.01.2013
Quelle: Landgericht Halle, ra-online (vt/rb)
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