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Verkehrsteilnehmer dürfen grundsätzlich darauf vertrauen, dass sich die Autobahn, die sie befahren, in einem verkehrssicheren Zustand befindet. Kommt es aufgrund eines Schlaglochs zu einem Unfall, hat der geschädigte Fahrzeughalter Anspruch auf Schadensersatz gegen das Bundesland, dem die Verkehrssicherungspflicht obliegt. Dies entschied das Landgericht Halle.
Lesetipp - refrago:
Der
Aufgrund dieser Hinweise hätte der Autofahrer zwar mit Straßenschäden müssen, jedoch nicht mit Fahrbahnschäden solchen Ausmaßes - also einem 12 cm tiefen Loch in der Fahrbahn. Ein Verkehrsteilnehmer dürfe, wenn er eine Bundesautobahn befahre, darauf vertrauen, dass diese sich in einem verkehrssicheren Zustand befinde.
Dies gelte auch in Sachsen-Anhalt. Es entlaste das Bundesland nicht, dass es in den Jahren 1990 bis 1996, in denen sich der Unfall ereignet hatte, noch keine finanziellen Mittel gehabt habe, die
Im vorliegenden Fall sei die Ausbesserung, die das Land vorgenommen habe, jedoch offensichtlich derart oberflächlich gewesen, dass das
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 25.02.2011
Quelle: ra-online, Landgericht Halle (vt/we)
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Dokument-Nr. 10896
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