kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.
Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.
Ist der Angebotscharakter eines Schreibens bei sorgfältigem Lesen erkennbar, kann sich der Unterzeichner nachträglich nicht darauf berufen, ihm sei der Vertragsschluss durch die Unterzeichnung und Rücksendung des Schreibens nicht bewusst gewesen. Dies hat das Landgericht Düsseldorf entschieden.
Lesetipp - refrago:
Im zugrunde liegenden Fall stritten sich die Parteien um die Wirksamkeit eines Vertrags über die kostenpflichtige Eintragung in ein Branchenbuch-Verzeichnis. Der Branchenbuchanbieter war der Meinung ein kostenpflichtiger Vertrag sei zustande gekommen und erhob Klage. Das Amtsgericht Düsseldorf wies die Klage ab. Seiner Ansicht nach, habe es an einer
Das Landgericht Düsseldorf gab dem Branchenbuchanbieter recht und hob das erstinstanzliche Urteil auf. Denn durch die Rücksendung des ausgefüllten und unterschriebenen Formulars sei ein wirksamer Vertrag zustande gekommen. Die Rücksendung habe eine Willenserklärung dargestellt, durch dass das Angebot des Branchenbuchanbieters angenommen wurde. Fehlendes Bewusstsein zur Abgabe einer rechtsverbindlichen Erklärung sei unerheblich. Zudem sei es unerheblich gewesen, so das Landgericht weiter, dass die Kundin beim Ausfüllen und Abschicken des Formulars in der Annahme handelte keine rechtsverbindliche Erklärung abzugeben. Denn bei Anwendung der erforderlichen Sorgfalt hätte die Kundin den
Schließlich habe nach Auffassung des Landgerichts auch kein
Schließlich könne sich die Kundin auch nicht auf einen Verstoß gegen §§ 3, 4, 5 UWG berufen. Dem stehte bereits entgegen, dass etwaige Verstöße gegen die genannten Regelungen nicht die Unwirksamkeit von Verträgen zur Folge haben, die auf der Grundlage der unlauteren Wettbewerbshandlungen zustande gekommen sind (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil v. 14.02.2012 - I-20 U 100/11 -). Die Rechtsfolgen unlauteren Wettbewerbs seien vielmehr in den §§ 8 ff. UWG geregelt, wonach beispielsweise Schadensersatzansprüche lediglich Mitbewerbern zustehen, nicht jedoch etwaigen Vertragspartnern der unlauter Handelnden, vgl. § 9 S. 1 UWG.
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 21.08.2013
Quelle: Landgericht Düsseldorf, ra-online (vt/rb)
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/LG-Duesseldorf_23-S-31612_Gewerbeauskunft-Zentrale-Kunde-muss-fuer-Branchenbucheintrag-zahlen~N16561
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Dokument-Nr. 16561
kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.
Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.