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Kabel Deutschland muss das Rundfunkprogramm von Radio Bremen unentgeltlich einspeisen. Dies hat das Landgericht Bremen entschieden und eine Klage von Kabel Deutschland gegen Radio Bremen abgewiesen.
Der Netzbetreiber
Sie sind der Ansicht, die technischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen hätten sich mittlerweile so verändert, dass die Zahlung von Entgelten für die Einspeisung der Programme ins Kabelnetz nicht mehr zu rechtfertigen sei.
Kabel Deutschland vertrat dagegen die Auffassung, die
Kabel Deutschland hat in dem Streit alle ARD-Anstalten, sowie das ZDF, Phoenix, Arte und 3sat verklagt und in erster Instanz bereits in Stuttgart (Urteil v. 20.03.2013 - 11 O 215/12 - = MMR 2013, 548), Berlin (LG Berlin, Urteil v. 30.04.2013 - 16 O 389/12 Kart -), Köln (LG Köln, Urteil v. 14.03.2013 - 31 O 466/12 -) und München (LG München I, Urteil v. 25.04.2013 - 17 HK O 16920/12 - verloren. Das Landgericht Bremen wies nun auch die Klage gegen
Zur Begründung führte das Gericht aus,
Das Landgericht Bremen hat schließlich auch den Hilfsantrag, mit dem
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 12.08.2013
Quelle: ra-online, Landgericht Bremen (pm/pt)
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Dokument-Nr. 16483
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