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Landgericht Berlin, Urteil vom 30.04.2013
16 O 389/12 Kart -

Streit um Einspeiseentgelte ins Kabel: Kabel Deutschland verliert Klage auch gegen RBB

Kabelnetz­betreiberin scheitert im Prozess um Zahlungspflicht einer öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalt für Programmeinspeisung ins Kabelnetz

Das Landgericht Berlin hat die Klage von Kabel Deutschland abgewiesen, mit der Kabel Deutschland den Fortbestand eines gekündigten Vertrages mit dem RBB (Rundfunk Berlin-Brandenburg) über die gebührenpflichtige Einspeisung von Programmsignalen in das Kabelnetz gerichtlich festgestellt wissen wollte.

Nach Auffassung des Landgerichts ist die Vertragskündigung weder unter dem Gesichtspunkt eines selbstwidersprüchlichen Verhaltens noch wegen sittenwidriger Schädigung unwirksam.

Landgericht Berlin verneint Verstoß gegen Vorgaben des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen

Die Vertragskündigung verstoße auch nicht gegen Vorgaben des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Auch die Hilfsanträge der Klägerin blieben erfolglos.

Kabel Deutschland ist bereits mit ähnlichen Klagen vor dem Landgericht Stuttgart, dem (Landgericht Köln (Urteil v. 14.03.2013 - 31 O 466/12 -) und dem Landgericht München I gescheitert.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 02.05.2013
Quelle: Landgericht Berlin/ra-online (pm/pt)

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