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Landgericht Köln, Urteil vom 14.03.2013
31 O 466/12 -

Kabel­einspeise­gebühren: Kabel Deutschland scheitert mit Klage gegen WDR

ARD, ZDF und ARTE zahlten bisher 60 Mio. Euro jährlich an Kabel­einspeise­gebühren

Kabel Deutschland ist mit seiner Klage gegen den WDR in Sachen Kabel­einspeise­entgelte vor dem Kölner Landgericht in erster Instanz gescheitert.

Kabel Deutschland hatte gegen den WDR geklagt, um die weitere Zahlung von Einspeiseentgelten durchzusetzen. Die ARD Landesrundfunkanstalten, das ZDF, Deutschlandradio und ARTE hatten den Einspeisevertrag mit Kabel Deutschland zum Jahreswechsel gekündigt und die Zahlung von rund 27 Mio. Euro jährlich für die Verbreitung ihrer Programme eingestellt. Begründung: Einspeiseverträge sind ein Relikt aus den Zeiten des Kabelnetzausbaus der Deutschen Bundespost.

Viele Kabelnetzbetreiber verlangen keine Einspeiseentgelte

Mittlerweile haben sich die technischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen jedoch so verändert, dass die Zahlung von Einspeiseentgelten nicht mehr zu rechtfertigen ist. Entscheidend ist, dass inzwischen eine Vielzahl von Kabelnetzbetreibern erfolgreich die Programmsignale des öffentlich-rechtlichen Rundfunks vermarktet, ohne Einspeiseentgelte zu erhalten.

Landgericht Köln: Kündigung rechtmäßig

Das Kölner Landgericht wies die Klage ab, weil die Kündigung des Vertrages rechtmäßig und wirksam sei. Es liege kein Marktmissbrauch vor, weil die Übertragung der ARD-Gemeinschaftsprogramme auch im eigenen Interesse der Kabelnetzbetreiber sei. Die unterschiedliche Behandlung der Übertragungswege Satellit, Terrestrik und Kabel sei dadurch gerechtfertigt, dass die Kabelnetzbetreiber die Möglichkeit haben, sich durch Endkundenentgelte zu finanzieren.

Kabel Deutschland will in Berufung gehen

Kabel Deutschland sieht seine Rechtsposition nicht ausreichend gewürdigt. Ein Sprecher hatte bereits vor dem Urteil angekündigt, durch alle Instanzen klagen zu wollen.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 26.04.2013
Quelle: ra-online, WDR (pm)

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