wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen

Werden Sie jetzt Fan von kostenlose-urteile.de bei facebook!


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Landgericht Köln, Urteil vom 14.03.2013
31 O 466/12 -

Kabel­einspeise­gebühren: Kabel Deutschland scheitert mit Klage gegen WDR

ARD, ZDF und ARTE zahlten bisher 60 Mio. Euro jährlich an Kabel­einspeise­gebühren

Kabel Deutschland ist mit seiner Klage gegen den WDR in Sachen Kabel­einspeise­entgelte vor dem Kölner Landgericht in erster Instanz gescheitert.

Kabel Deutschland hatte gegen den WDR geklagt, um die weitere Zahlung von Einspeiseentgelten durchzusetzen. Die ARD Landesrundfunkanstalten, das ZDF, Deutschlandradio und ARTE hatten den Einspeisevertrag mit Kabel Deutschland zum Jahreswechsel gekündigt und die Zahlung von rund 27 Mio. Euro jährlich für die Verbreitung ihrer Programme eingestellt. Begründung: Einspeiseverträge sind ein Relikt aus den Zeiten des Kabelnetzausbaus der Deutschen Bundespost.

Viele Kabelnetzbetreiber verlangen keine Einspeiseentgelte

Mittlerweile haben sich die technischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen jedoch so verändert, dass die Zahlung von Einspeiseentgelten nicht mehr zu rechtfertigen ist. Entscheidend ist, dass inzwischen eine Vielzahl von Kabelnetzbetreibern erfolgreich die Programmsignale des öffentlich-rechtlichen Rundfunks vermarktet, ohne Einspeiseentgelte zu erhalten.

Landgericht Köln: Kündigung rechtmäßig

Das Kölner Landgericht wies die Klage ab, weil die Kündigung des Vertrages rechtmäßig und wirksam sei. Es liege kein Marktmissbrauch vor, weil die Übertragung der ARD-Gemeinschaftsprogramme auch im eigenen Interesse der Kabelnetzbetreiber sei. Die unterschiedliche Behandlung der Übertragungswege Satellit, Terrestrik und Kabel sei dadurch gerechtfertigt, dass die Kabelnetzbetreiber die Möglichkeit haben, sich durch Endkundenentgelte zu finanzieren.

Kabel Deutschland will in Berufung gehen

Kabel Deutschland sieht seine Rechtsposition nicht ausreichend gewürdigt. Ein Sprecher hatte bereits vor dem Urteil angekündigt, durch alle Instanzen klagen zu wollen.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 26.04.2013
Quelle: ra-online, WDR (pm)

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/LG-Koeln_31-O-46612_Kabeleinspeisegebuehren-Kabel-Deutschland-scheitert-mit-Klage-gegen-WDR.news15735.htm

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 15735 Dokument-Nr. 15735

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.