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Kabel Deutschland ist mit seiner Klage gegen den WDR in Sachen Kabeleinspeiseentgelte vor dem Kölner Landgericht in erster Instanz gescheitert.
Kabel Deutschland hatte gegen den WDR geklagt, um die weitere Zahlung von Einspeiseentgelten durchzusetzen. Die ARD Landesrundfunkanstalten, das ZDF, Deutschlandradio und ARTE hatten den Einspeisevertrag mit
Mittlerweile haben sich die technischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen jedoch so verändert, dass die Zahlung von Einspeiseentgelten nicht mehr zu rechtfertigen ist. Entscheidend ist, dass inzwischen eine Vielzahl von Kabelnetzbetreibern erfolgreich die Programmsignale des öffentlich-rechtlichen Rundfunks vermarktet, ohne
Das Kölner Landgericht wies die Klage ab, weil die Kündigung des Vertrages rechtmäßig und wirksam sei. Es liege kein Marktmissbrauch vor, weil die Übertragung der ARD-Gemeinschaftsprogramme auch im eigenen Interesse der
Kabel Deutschland sieht seine Rechtsposition nicht ausreichend gewürdigt. Ein Sprecher hatte bereits vor dem Urteil angekündigt, durch alle Instanzen klagen zu wollen.
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 26.04.2013
Quelle: ra-online, WDR (pm)
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Dokument-Nr. 15735
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