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Im Streit um Einspeiseentgelte zwischen der Kabel Deutschland Vertrieb und Service GmbH (KDG) und dem Bayerischen Rundfunk hat das Landgericht München I entschieden, dass der Bayerische Rundfunk für die Weiterleitung seiner Programme in den KDG-Netzen weiterhin nichts bezahlen muss.
Die
ARD, ZDF und ARTE hatten bisher 60 Mio. Euro jährlich gezahlt. Die Netzbetreiber sind gesetzlich zur Einspeisung verpflichtet. Die Kabelanbieter sehen in der Verpflichtung, die öffentlich-rechtlichen Sender zu übertragen, auch die umgekehrte Verpflichtung, dass diese dafür zahlen.
"Der Urteilsspruch ist ein erneuter Erfolg für die Sender der ARD. Das Landgericht Stuttgart (Urteil v. 20.03.2013 - 11 O 215/12 - = MMR 2013, 548) und das Landgericht Köln (Urteil v. 14.03.2013 - 31 O 466/12 -) hatten entsprechende Klagen von
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 26.04.2013
Quelle: ra-online, Bayerischer Rundfunk (pm)
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Dokument-Nr. 15732
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