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Landgericht München I, Urteil vom 25.04.2013
17 HK O 16920/12 -

Kabel-Einspeiseentgelte: Bayerischer Rundfunk muss keine Einspeiseentgelte an Kabel Deutschland zahlen

Landgericht München I weist Klage von Kabel Deutschland gegen den Bayerischen Rundfunk zurück

Im Streit um Einspeiseentgelte zwischen der Kabel Deutschland Vertrieb und Service GmbH (KDG) und dem Bayerischen Rundfunk hat das Landgericht München I entschieden, dass der Bayerische Rundfunk für die Weiterleitung seiner Programme in den KDG-Netzen weiterhin nichts bezahlen muss.

Die Kabel Deutschland Gruppe hatte den Bayerischen Rundfunk verklagt, weil dieser den bestehenden Einspeisevertrag zum 1. Januar 2013 gekündigt hatte und seitdem keine Einspeiseentgelte mehr entrichtet.

ARD, ZDF und ARTE zahlten bisher 60 Mio. Euro jährlich an Kabeleinspeisegebühren

ARD, ZDF und ARTE hatten bisher 60 Mio. Euro jährlich gezahlt. Die Netzbetreiber sind gesetzlich zur Einspeisung verpflichtet. Die Kabelanbieter sehen in der Verpflichtung, die öffentlich-rechtlichen Sender zu übertragen, auch die umgekehrte Verpflichtung, dass diese dafür zahlen.

BR begrüßt das Urteil des Landgerichts München I

"Der Urteilsspruch ist ein erneuter Erfolg für die Sender der ARD. Das Landgericht Stuttgart (Urteil v. 20.03.2013 - 11 O 215/12 - = MMR 2013, 548) und das Landgericht Köln (Urteil v. 14.03.2013 - 31 O 466/12 -) hatten entsprechende Klagen von Kabel Deutschland gegen SWR und WDR bereits abgewiesen. Wir fühlen uns durch die Entscheidung bestätigt. Die Sender sind korrekt vorgegangen", erklärt Prof. Albrecht Hesse, Juristischer Direktor des Bayerischen Rundfunks.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 26.04.2013
Quelle: ra-online, Bayerischer Rundfunk (pm)

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