wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Landgericht Berlin, Urteil vom 09.03.2017
65 S 459/16 -

Vermieter kann während Mo­dernisierungs­arbeiten Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete und nach Abschluss der Arbeiten Mo­dernisierungs­mieterhöhung verlangen

Keine Hinweispflicht bezüglich Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete auf Grundlage der nicht modernisierten Wohnung

Ein Vermieter ist berechtigt, während laufender Mo­dernisierungs­arbeiten eine Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete (§ 558 BGB) und nach Abschluss der Arbeiten eine Mo­dernisierungs­mieterhöhung (§ 559 BGB) zu verlangen. Er muss dabei nicht darauf hinweisen, dass die Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete auf Grundlage der nicht modernisierten Wohnung verlangt wird. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall erhielt die Mieterin einer Wohnung im Oktober 2015 ein Mieterhöhungsverlangen ihrer Vermieterin, wodurch diese die Zustimmung der Mieterin zur Erhöhung der Miete bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete verlangte. Zu diesem Zeitpunkt fanden in dem Wohnhaus Modernisierungsarbeiten statt. Die Mieterin stimmte dem Erhöhungsverlangen zu. Anfang Dezember 2015 waren die Modernisierungsarbeiten abgeschlossen. Daraufhin verlangte die Vermieterin eine weitere Mieterhöhung wegen der Modernisierung. Die Mieterin hielt dies für unzulässig und klagte auf entsprechende Feststellung.

Keine Unzulässigkeit der Modernisierungsmieterhöhung

Das Landgericht Berlin entschied gegen die Mieterin. Die Modernisierungsmieterhöhung nach § 559 BGB sei nicht unzulässig. Zwar sei nach Durchführung von Modernisierungsmaßnahmen eine kumulative Erhöhung der Miete aufgrund der Modernisierung und bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete unzulässig. Jedoch habe die Vermieterin die Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete zu einem Zeitpunkt verlangt, in dem die Modernisierungsarbeiten noch nicht abgeschlossen waren.

Vermieter muss nicht auf Mieterhöhung auf Grundlage der nicht modernisierten Wohnung hinweisen

Nach Auffassung des Landgerichts habe die Vermieterin auch nicht darauf hinweisen müssen, dass die Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete auf Grundlage der nicht modernisierten Wohnung verlangt werde. Die Vermieterin habe sich in dem Erhöhungsverlangen auch nicht eine weitere Mieterhöhung wegen der Modernisierung vorbehalten müssen. Eine solche Hinweispflicht oder ein solcher Vorbehalt sei nur dann erforderlich, wenn die Modernisierungsmaßnahmen bereits abgeschlossen seien (vgl. LG Berlin, Urt. v. 30.09.2015 - 65 S 240/15 - bzw. LG Hamburg, Beschl. v. 03.04.2014 - 311 S 123/14 -).

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 24.08.2017
Quelle: Landgericht Berlin, ra-online (zt/GE 2017, 592/rb)

Aktuelle Urteile aus den Rechtsgebieten:
Fundstellen in der Fachliteratur:
  • GE 2017, 592Das Grundeigentum - Zeitschrift für die gesamte Grundstücks-, Haus- und Wohnungswirtschaft (GE), Jahrgang: 2017, Seite: 592

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/LG-Berlin_65-S-45916_Vermieter-kann-waehrend-Modernisierungsarbeiten-Mieterhoehung-bis-zur-ortsueblichen-Vergleichsmiete-und-nach-Abschluss-der-Arbeiten~N24746

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 24746 Dokument-Nr. 24746

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.