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Verweigert ein Mieter nach einer Mängelanzeige die Besichtigung des Mangels durch den Vermieter, so schließt dies das Recht zur Mietminderung aus. Denn insofern steht dem Vermieter ein Besichtigungsrecht zu, da ihm die Entscheidung obliegt, wie der Mangel zu beseitigen ist. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Berlin hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall zeigte der Mieter einer Wohnung im Februar 2011 einen Mangel an. Hintergrund der
Das Landgericht Berlin entschied gegen den Mieter. Diesem habe kein
Ein Mieter könne nach erfolgter
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 28.08.2014
Quelle: Landgericht Berlin, ra-online (zt/GE 2014, 193/rb)
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Dokument-Nr. 18750
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