wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen

Werden Sie jetzt Fan von kostenlose-urteile.de bei facebook!


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Landgericht Berlin, Urteil vom 15.10.2013
63 S 626/12 -

Vermieter darf Mietmangel persönlich in Augenschein nehmen: Ausschluss des Miet­minderungs­rechts bei Verweigerung der Mängelbesichtigung durch den Mieter

Besichtigungsrecht des Vermieters ergibt sich aus Ent­scheidungs­befugnis hinsichtlich der Mängelbeseitigung

Verweigert ein Mieter nach einer Mängelanzeige die Besichtigung des Mangels durch den Vermieter, so schließt dies das Recht zur Mietminderung aus. Denn insofern steht dem Vermieter ein Besichtigungsrecht zu, da ihm die Entscheidung obliegt, wie der Mangel zu beseitigen ist. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Berlin hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall zeigte der Mieter einer Wohnung im Februar 2011 einen Mangel an. Hintergrund der Mängelanzeige war ein angeblicher Heizungsausfall sowie ein Schimmelbefall in Wohnzimmer und Küche. Der Mieter verweigerte aber anschließend die Besichtigung der Wohnung durch den Vermieter oder beauftragter Handwerker. Da die Mängel in der Folgezeit nicht behoben wurden, minderte der Mieter seine Miete. Der Vermieter war damit aber nicht einverstanden, so dass der Fall vor Gericht kam.

Kein Recht zur Mietminderung wegen Besichtigungsverweigerung

Das Landgericht Berlin entschied gegen den Mieter. Diesem habe kein Recht zur Mietminderung nach § 536 BGB zugestanden, da er nach der erfolgten Mängelanzeige die Besichtigung durch den Vermieter verweigert habe. Dem Vermieter stehe aber nach dem Grundsatz von Treu und Glauben (§ 242 BGB) ein Recht zur Besichtigung der angezeigten Mängel zu, auch wenn eine Besichtigung der Mängel durch Dritte erfolgen könnte. Dem Vermieter sei das Recht auf Besichtigung von Mängeln auch deshalb zuzugestehen, weil es auch an ihm sei, zu entscheiden, wie gerügte Mietmängel zu beseitigen sind.

Zugangsverweigerung nur in Ausnahmefällen

Ein Mieter könne nach erfolgter Mängelanzeige nur in Ausnahmefällen den Zutritt zur Wohnung verweigern. Dies sei etwa dann zu bejahen, wenn der Vermieter ein nicht mehr hinzunehmendes Verhalten zeigt und beispielsweise Straftaten begeht. Dies sei hier aber nicht der Fall gewesen.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 28.08.2014
Quelle: Landgericht Berlin, ra-online (zt/GE 2014, 193/rb)

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/LG-Berlin_63-S-62612_Vermieter-darf-Mietmangel-persoenlich-in-Augenschein-nehmen-Ausschluss-des-Mietminderungsrechts-bei-Verweigerung-der-Maengelbesichtigung-durch-den-Mieter.news18750.htm

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 18750 Dokument-Nr. 18750

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.