wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen

Werden Sie jetzt Fan von kostenlose-urteile.de bei facebook!


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Landgericht Berlin, Urteil vom 20.05.1994
63 S 39/94 -

Kenntnis des Vermieters vom Mangel berechtigt den Mieter zur Zutrittsverweigerung

Kenntnis durch vorherige Besichtigung und Schreiben des Mieters

Hat der Vermieter positive Kenntnis vom Mangel und den Möglichkeiten der Mängelbeseitigung, so darf der Mieter dem Vermieter den Wohnungszutritt zur erneuten Mängelbesichtigung verweigern. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden.

Im zugrunde liegenden Fall wies der Mieter einer Mietwohnung die Hausverwaltung des Vermieters auf die Mangelhaftigkeit der Fenster hin und forderte deren Beseitigung. Der Vermieter schlug daraufhin mehrere Besichtigungstermine vor. Der Mieter verweigerte jedoch den Zutritt zu seiner Wohnung.

Zutrittsverweigerung berechtigt

Das Landgericht Berlin entschied, dass der Mieter den Zutritt zu seiner Wohnung verweigern durfte. Denn die einschlägigen Mängel waren bereits in einem Besichtigungstermin aufgenommen worden und die Hausverwaltung wusste, dass die Fenster der Wohnung in einem mangelhaften Zustand waren. Es war nach dem Vortrag des Vermieters nicht ersichtlich, warum der Hausverwaltung es nicht ohne weiteres möglich gewesen wäre, die Mängel durch eine Handwerkerfirma auch ohne weitere Besichtigung beheben zu lassen.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 27.09.2012
Quelle: Landgericht Berlin, ra-online (zt/WuM 1994, 464/rb)

Aktuelle Urteile aus den Rechtsgebieten:
Fundstellen in der Fachliteratur:
  • WuM 1994, 464Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM), Jahrgang: 1994, Seite: 464

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/LG-Berlin_63-S-3994_Kenntnis-des-Vermieters-vom-Mangel-berechtigt-den-Mieter-zur-Zutrittsverweigerung.news14190.htm

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 14190 Dokument-Nr. 14190

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.