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Die einmaligen Kosten einer Baumfällung stellen keine Betriebskosten dar. Die Baumfällkosten können daher nicht auf den Wohnungsmieter umgelegt werden. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Berlin hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall mussten die Mieter einer Wohnung nach der
Das Landgericht Berlin entschied zu Gunsten der Mieter. Die
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 02.01.2019
Quelle: Landgericht Berlin, ra-online (zt/GE 2018, 1462/rb)
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Dokument-Nr. 26867
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