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Die Kosten für das Fällen eines Baumes können nicht auf Wohnungsmieter umgelegt werden, da es sich bei Baumfällkosten nicht um Betriebskosten handelt. Dies hat das Amtsgericht Hamburg-Blankenese entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall sollten die Mieter einer Wohnung gemäß der
Das Amtsgericht Hamburg-Blankenese entschied gegen die Vermieterin. Die Mieter seien nicht verpflichtet, die anteiligen
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 25.01.2018
Quelle: Amtsgericht Hamburg-Blankenese, ra-online (vt/rb)
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Dokument-Nr. 25434
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