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Wird die Tauglichkeit der Mietsache zum vertragsgemäßen Gebrauch nur unerheblich beeinträchtigt, so berechtigt dies nicht zu einer Mietminderung. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden.
Im zugrunde liegenden Fall verlangte der Vermieter Zahlung ausgebliebenen Mietzinses. Der Mietrückstand ergab sich aus einer
Das Amtsgericht entschied, dass die nicht betriebsbereite
Die Tauglichkeit der Wohnung zum vertragsgemäßen Gebrauch wurde nach Auffassung des Gerichts bei folgenden Zuständen nur
Fehlende Schlüssel für die Innentüren, überheizte Kammer, nicht abstellbare
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 05.10.2012
Quelle: Landgericht Berlin, ra-online (zt/GE 1981, 673/rb)
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Dokument-Nr. 14269
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