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Grundsätzlich ist Google nicht verpflichtet negative Erfahrungsberichte von Google-Maps zu löschen. Weist jedoch ein Betroffener Google auf eine mögliche Rechtsverletzung hin, kann ein Anspruch auf Löschung bestehen. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Berlin hervor.
Im zugrunde liegenden Fall wurde die Arbeit eines Arztes in Berlin, der eine Klinik für kosmetische Chirurgie leitete, in einem
Das Landgericht Berlin entschied zu Gunsten des Arztes. Dieser habe einen Anspruch auf
Das Landgericht führte weiter aus, dass nach Ansicht des Bundesgerichtshofs ein Provider verpflichtet sei den gesamten Sachverhalt unter Berücksichtigung einer etwaigen Stellungnahme des für den Blog Verantwortlichen prüfen muss, wenn er mit der Beanstandung eines Betroffenen konfrontiert wird, die richtig oder falsch sein kann.
Laut dem Bundesgerichtshof sei zunächst regelmäßig die Beanstandung des Betroffenen an den für den Inhalt des Blogs Verantwortlichen zur Stellungnahme weiterzuleiten. Bleibt eine Stellungnahme innerhalb einer angemessenen Frist aus, sei von der Richtigkeit der Beanstandung auszugehen und der beanstandete Eintrag zu löschen. Bestreitet der für den Blog Verantwortliche dagegen die Richtigkeit der Beanstandung und ergeben sich daher berechtigte Zweifel, müsse der Provider grundsätzlich, dem Betroffenen dies mitteilen und gegebenenfalls weitere Nachweise verlangen. Bleibt eine Stellungnahme des Betroffenen aus oder legt er die geforderten Nachweise nicht vor, sei eine weitere Prüfung überflüssig. Ergeben die Stellungnahme oder die Nachweise demgegenüber eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts sei der Eintrag zu löschen.
Aus Sicht des Landgerichts gelten die vom Bundesgerichtshof entwickelten Grundsätze ebenso für die Erfahrungsberichte bei
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 11.09.2013
Quelle: Landgericht Berlin, ra-online (vt/rb)
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Dokument-Nr. 16748
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