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Werden über einen Erfahrungsbericht bei Google-Maps unwahre Tatsachen verbreitet und weist der Betroffene Google darauf hin, so ist Google verpflichtet vom den für den Eintrag verantwortlichen eine Stellungnahme einzuholen. Tut Google dies nicht, so ist von der Rechtmäßigkeit der Beanstandung auszugehen und der Eintrag zu löschen. Dies geht aus einer Entscheidung des Kammergerichts hervor.
Im zugrunde liegenden Fall wurde die Arbeit eines Arztes in Berlin, der eine Klinik für kosmetische Chirurgie leitete, in einem Erfahrungsbericht von
Das Landgericht Berlin gab der Klage statt. Zwar sei Google nicht verpflichtet negative Erfahrungsberichte von
Das Kammergericht bestätigte die Entscheidung der Vorinstanz und wies die Berufung von Google zurück. Dem betroffenen
Nach Auffassung des Kammergerichts sei unerheblich gewesen, dass der
An Google werden auch keine überspannten Anforderungen gestellt, so das Kammergericht weiter. Denn Google habe mit der Schaffung der Einstellung von Bewertungen damit rechnen müssen, dass es zu Beanstandungen kommt. Es müsse daher entsprechende personelle und technische Kapazitäten bereitstellen.
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 24.06.2014
Quelle: Kammergericht, ra-online (vt/rb)
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Dokument-Nr. 16726
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